Pressemitteilung von Thomas Ferber

Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes


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Die EU-Schwellenwerte werden von der Europäischen Kommission alle zwei Jahre geprüft und durch Verordnung geändert. Mit Wirkung zum 1. Januar 2014 wurden die Schwellenwerte erhöht. Für Bauleistungen auf nunmehr 5.186.000 Euro.
Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die nicht im Bereich Verteidigung und Sicherheit, nicht im Sektorenbereich und nicht von oberen oder obersten Bundesbehörden ausgeschrieben werden, wurde der Schwellenwert auf 207.000 Euro erhöht. Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die von oberen oder obersten Bundesbehörden ausgeschrieben werden, wurde der Schwellenwert auf 134.000 Euro erhöht. Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich und im Bereich Verteidigung und Sicherheit wurde der Schwellenwert auf 414.000 Euro erhöht.

Durch die mittlerweile vorhandene dynamische Verweisung in der VgV (Vergabeverordnung), der Sektorenverordnung (SektVO) sowie der Verordnung für Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) wird auf die jeweils angepasste Verordnung der EU verwiesen. Eine Anpassung in das deutsche Recht ist nicht mehr erforderlich.

Die Schätzung des Auftragswertes (Schwellenwertberechnung) ist von zentraler Bedeutung für öffentliche Vergabeverfahren, denn unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten andere Vergaberegeln als ab Erreichen der Schwellenwerte. Um so wichtiger ist eine sorgfältige, objektive und realistische Schätzung des Auftragswertes. Jedoch sind bei der Schätzung des Auftragswertes und der Wahl des Schwellenwertes einige Besonderheiten zu beachten.

Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes (http://vergaberecht-schulung.de/seminar-schwellenwerte.html) beschäftigt sich im Detail mit folgenden Punkten: Die neuen Schwellenwerte, Bedeutung der Schwellenwerte, Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte, Vergabeverfahren ab Erreichen der Schwellenwerte, Regeln zum Schätzen des Auftragswertes, sachliche und zeitliche Aspekte der Schätzung, fehlerhafte Schätzungen, auftragsbezogene Regeln der Schätzung, objektive Kriterien, Richtige Einordnung des Auftragsgegenstands, Umgang mit Optionen, Eventualpositionen, Unabhängige Aufträge versus Lose, Dokumentationspflicht, Folgen mangelhafter oder fehlender Schätzung des Auftragswertes, Strategien für Auftraggeber und Bieter, Blick auf die Rechtsprechung, Beispiele und Tipps für die Praxis.

Der nächste Termin vom Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes (http://vergaberecht-schulung.de/seminar-schwellenwerte.html) ist am 22. Januar 2014 in Darmstadt im Top Tagungszentrum in Darmstadt statt. Das Tagungszentrum befindet sich in der Wittichstr. 2 in 64295 Darmstadt und ist sowohl mit dem Auto als auch mit der Buslinie K vom Darmstädter Hauptbahnhof sehr gut erreichbar. Das Seminar startet um 9:30 Uhr. Die Registrierung inklusive Kaffee ist ab 9:00 Uhr möglich. Das Seminarende ist für 16:00 Uhr geplant. Die Teilnahmegebühr beträgt 590,- Euro zuzüglich MwSt.

Die Anmeldung ist möglich über http://www.vergaberecht-schulung.de (http://vergaberecht-schulung.de/seminar-schwellenwerte.html)
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Heinestr. 56 64295 Darmstadt

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