Pressemitteilung von Christian-H. Röhlke

OLG Hamburg: Logis Fond I AG (Garbe Logimac) muss zahlen - Falschaufklärung über hohe Provisionsbelastung bewiesen


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Mit Urteil vom 14.07.2015 hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg ein Urteil des Landgerichts Hamburg abgeändert und die Garbe Logimac AG (nunmehr: Logis Fond I AG) zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 19.246,64 Euro an eine von RÖHLKE Rechtsanwälte vertretene Anlegerin verurteilt. Dabei war das Oberlandesgericht (OLG) nach durchgeführter Beweisaufnahme davon überzeugt, dass der Vermittler nicht über die hohe Vertriebsprovision von deutlich über 15 Prozent die betroffene Anlegern informiert hat.

Pflichten bei Aufklärung durch Berater? - Aussagen über Kosten und Provision im Prospekt?

"Nach der zutreffenden Ansicht des OLG Hamburg bedeutet eine derart überhöhte Provision einen Hinweis darauf, dass die Kapitalanlage nicht wirtschaftlich ist. Daher sind Vermittler zur Aufklärung über diese Provisionsbelastung verpflichtet. Verstoßen sie gegen diese Aufklärungspflicht, muss die Fondgesellschaft sich dieses Verschulden des Vertriebsmitarbeiters zurechnen lassen", erklärt der erfahrene Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.

Provisionsangaben, mit klaren und verständlichen Aussagen im Garbe Logimac AG Emissionsprospekt - auch für Anleger verständlich? - Fristgerechte und zeitnahe Prospektübergabe?

Zwar könne dem Emissionsprospekt die hohe Provisionsbelastung entnommen werden, so dass Oberlandesgericht. Allerdings nur bei sehr sorgfältiger Lektüre. Im Prospekt sei die Höhe der Kosten in Bezug auf die Mittelverwendung mit 6,8 Prozent angegeben, bezogen auf die Einlagen ergäbe sich allerdings eine Quote von über 30 Prozent. Schon vor diesem Hintergrund glaubte das OLG schließlich der Klägerin, dass über diese hohen Kosten nicht gesprochen wurde.

"Richtigerweise kam das OLG auch zu dem Schluss, dass der Prospekt der Garbe Logimac AG ohnehin nicht rechtzeitig übergeben wurde. Die Garbe Logimac hatte vorgetragen, dass der Prospekt im Termin der Unterzeichnung ausgehändigt wurde. Dies ist nach der Rechtsprechung aber zu spät, um von seinem Inhalt noch Kenntnis zu nehmen", teilt Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke mit.

Garbe Logimac AG Versäumnis ermöglicht Schadensersatzanspruch: Stellungnahme zur Durchsetzungssperre nicht erfolgt

Erfreulich für die Anlegerin war auch das Versäumnis der Garbe Logimac AG, zur sogenannten Durchsetzungssperre vorzutragen, die einen Schadenersatzanspruch auf die Höhe des Auseinandersetzungsguthabens nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) reduziert. Da die Garbe Logimac zu diesem Punkt überhaupt nichts gesagt hat, konnte der Schadenersatzanspruch ungeschmälert zugesprochen werden.

Fazit: Entscheidung des Oberlandesgerichts gibt neue Hoffnung für Garbe Logimac AG Anleger zur Geltendmachung von Ansprüchen

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Röhlke raten allen geschädigten Garbe Anlegern, sich anwaltlich zu der Frage nach Anspruchsmöglichkeiten individuell beraten zu lassen. Die bisherigen prozessualen Erfolge zeigen deutlich, dass die betroffenen Garbe Logimac AG Anleger hier nicht mit ihrem Vermögensverlust endgültig leben müssen.

V.i.S.d.P.:

Christian-H. Röhlke
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