Pressemitteilung von Janina Mundus

Förderkriterien: Wen unternehmensWert:Mensch unterstützt


Bildung, Karriere & Schulungen

Ab nächstem Monat können kleine und mittelständische Betriebe Unterstützung für die Entwicklung zukunftsfähiger personalpolitischer Strategien beantragen. Das Programm unternehmensWert:Mensch des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie des Europäischen Sozialfonds fördert kleine und mittlere Unternehmen durch Beratungsleistungen autorisierter Prozessberater. Auch Janina Mundus, Geschäftsführerin der werdewelt business consulting, steht erneut als Business Architektin und Prozessberaterin von unternehmensWert:Mensch zur Verfügung. Um die Förderung zu erhalten, müssen Unternehmen jedoch spezifische Kriterien erfüllen.

Förderberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland. Da das Programm auf kleine und mittelständische Betriebe ausgelegt ist, werden darüber hinaus nur Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten in Vollzeit, einem Jahresumsatz von weniger als 50 Millionen Euro und einer Jahresbilanzsumme von weniger als 43 Millionen Euro unterstützt. In Baden-Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt darf die Anzahl der Mitarbeiter nicht über zehn Personen liegen. Grund dafür sind zusätzliche regional geförderte Angebote. Darüber hinaus müssen die förderberechtigten Unternehmen seit mindestens zwei Jahren bestehen und mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigen. Um die Förderfähigkeit feststellen zu können, sind außerdem Angaben zur Rechtsform des Unternehmens, zu steuerlichen und tariflichen Besonderheiten, zur Zugehörigkeit zu Kammern sowie Informationen zum Betriebsrat vonnöten. Nicht zuletzt ist die De-minimis-Erklärung für die Unterstützung durch unternehmensWert:Mensch notwendig. Unternehmen, die bereits in der ersten Förderphase des Programms beraten wurden, können frühestens nach zwei Jahren erneut durch eine Beratung gefördert werden.

Die zur Beantragung der Förderung vorausgesetzte Erstberatung ist kostenlos. Die Zuschüsse für die Kosten der Prozessberatung betragen bei Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten bis zu 80 Prozent, bei Unternehmen mit zehn bis 249 Mitarbeitern bis zu 50 Prozent. Die Restkosten tragen die teilnehmenden Betriebe selbst. Die Beratung durch die Prozessberater von unternehmensWert:Mensch darf schließlich maximal zehn Tage dauern und höchstens 1.000 Euro pro Beratungstag kosten. Die Beratungstage können binnen neun Monaten von den Unternehmen eingesetzt werden.

Die Unterstützung durch die autorisierte Prozessberaterin Janina Mundus der werdewelt business consulting erstreckt sich dabei individuell auf zwei der vier Handlungsfelder Personalführung, Chancengleichheit & Diversity, Gesundheit sowie Wissen & Kompetenz. Sechs Monate nach der gemeinsamen Beratungs- und Entwicklungszeit werden in der zuständigen Erstberatungsstelle die Ergebnisse für einen nachhaltigen Erfolg analysiert und weitere mögliche Förderangebote besprochen.

Weitere Informationen zum Förderprogramm unternehmensWert:Mensch erfahren Sie unter http://www.unternehmens-wert-mensch.de (http://www.unternehmens-wert-mensch.de). Mehr zur werdewelt business consulting und Prozessberaterin Janina Mundus erhalten Sie unter http://www.werdewelt-consulting.de (http://www.werdewelt-consulting.de).
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