Pressemitteilung von Andreas Lang

Beleuchten ohne Explosionsgefahr


Elektro & Elektronik

(licht.de) Bei laufender Produktion bleibt die Gefahr oft unbemerkt: Eine Staubschicht lagert sich auf einem Elektromotor ab. Der Motor überhitzt, im Staub bildet sich ein Glutnest. Nun genügt ein Luftzug, um eine gefährliche Staubexplosion auszulösen.

Doch nicht nur Staub, auch Dämpfe oder Gase können zu Explosionen führen. Gefährdet sind vor allem landwirtschaftliche Betriebe, Chemieunternehmen und Holz verarbeitende Industrie, aber auch Metall und Kunststoff verarbeitende Firmen, die sich des Risikos oft nicht bewusst sind. Gefahr besteht vor allem an Produktions- und Abfüllanlagen sowie in Silos und anderen Lagerstätten.

Elektrische Geräte können durch Funken oder heiße Oberflächen Explosionen auslösen. Daher muss die Beleuchtung in gefährdeten Betrieben hohe Sicherheitsstandards erfüllen. Explosionsgeschützte Leuchten - kurz: Ex-Leuchten - leisten einen wesentlichen Beitrag zum Schutz von Mitarbeitern und Anlagen. Der Einsatz von Ex-Leuchten wird unter anderem durch die europäische ATEX-Richtlinie 94/9/EG geregelt. Sie legt wichtige Anforderungen für Produkte fest, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Vorgaben für die Gestaltung der dortigen Arbeitsplätze macht die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Wichtig: Die Verantwortung für den Explosionsschutz tragen die Betreiber der Anlagen.

In Industriebetrieben sind Bereiche mit Explosionsgefahr in drei Zonen eingeteilt - je nach Grad der Gefährdung. Dementsprechend gibt es Ex-Leuchten in drei Gerätekategorien. Die Kategorie 1D (Stäube) beziehungsweise 1G (Gase, Dämpfe, Nebel) steht für sehr hohe Sicherheit, 2D/2G für hohe und 3D/3G für normale Sicherheit. Wichtig ist dabei vor allem eine hohe Schutzart. So müssen etwa Leuchten der Kategorie 1D die Schutzart IP 6X haben, also staubdicht sein.

Doch eine hohe Schutzart alleine reicht nicht aus. Dazu kommen weitere Eigenschaften, etwa eine begrenzte Oberflächentemperatur und mechanische Festigkeit. Akkreditierte Prüfstellen wie TÜV oder Dekra bescheinigen Eignung und Sicherheit von Ex-Leuchten. Ein Tipp: Das Typenschild von Ex-Leuchten fasst alle für den Gebrauch wichtigen Informationen zusammen, so zum Beispiel die zulässigen Umgebungstemperaturen.
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