Pressemitteilung von Florian Richter

Livescribe™ Smartpen für Anwälte


Elektro & Elektronik

Berlin/München, 23. Februar 2012. Immer mehr Rechtsanwälte und Verteidiger bedürfen zur Erleichterung ihrer Arbeit die Nutzung moderner Arbeitsmedien. Jedoch war bislang die Verwendung digitaler Endgeräte in Justizvollzugsanstalten stark reglementiert. Während bisher nur die Verwendung des Laptops als modernes Arbeitsmedium in Justizvollzugsanstalten geregelt war, wurde nun zusätzlich die Nutzung des "digitalen Stifts" Smartpen Echo für Mandantengespräche zugelassen. Dafür hat das Justizministerium in Düsseldorf seinen Erlass zur Sicherheit und Ordnung in den Justizvollzugsanstalten erweitert. Nordrhein-Westfalen ist damit das erste Bundesland, in dem es Anwälten gestattet ist, neben Laptops auch digitale Stifte zu Mandantengesprächen in die JVA mitzunehmen und zu verwenden. Mit diesem Erlass wird der steigenden Bedeutung des preisgekrönten Echo™ Smartpen von Livescribe™ (www.livescribe.com) als wichtiges Arbeitsinstrument für Rechtsanwälte Rechnung getragen.

Der Erlass "4434 IV.172" des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen regelt die Rechtsgrundlage für das Mitführen und Nutzen von Laptops zu Mandantengesprächen in den Justizvollzugsanstalten des Landes. Während es bisher für Anwälte unproblematischer war, für eine Besprechung mit einem inhaftierten Mandanten kistenweise Ermittlungsakten zu verwenden, ist das Mitführen von Laptops und anderen digitalen Endgeräten erst seit kurzem erlaubter Bestandteil bei Gefängnisbesuchen. Unter Hinweis auf die Anstaltssicherheit waren Laptops bisher, aufgrund ihrer Einwahlmöglichkeit ins Internet, in Justizvollzugsanstalten verboten.

Der um das Schreiben vom 19.01.2012 erweiterte Erlass vom 24.02.2011 und 25.11.2011 (4434-IV 172/Anl.) räumt nunmehr eine unkomplizierte Nutzung von mitgebrachten Laptops sowie digitalen Stiften in der JVA ein. Beim Betreten des Gefängnisses muss ein Anwalt nun schriftlich versichern, dass auf seinem Computer oder Smartpen die für das Mandantengespräch erforderlichen Unterlagen gespeichert sind. Eine Einverständniserklärung zur Untersuchung der mitgebrachten Geräte auf Fremdkörper ist ebenso Pflicht.

Neben dem Bildungsbereich ergeben sich somit für den Hersteller des "digitalen Stifts" Livescribe neue Einsatzbereiche seiner Produkte. Gespräche zwischen Anwalt und Mandant sind zwar seit jeher vertraulich, die Verwendung des Smartpens für Mitschriften und Audioaufzeichnungen erleichtert die Arbeit eines Rechtsanwaltes jedoch enorm. So kann ein Anwalt mit seinem Smartpen aufgezeichnete Mandantengespräche rekapitulieren, ohne dass ein Wort oder eine Aussage verloren geht, welche für die Arbeit des Anwalts oder die spätere Rechtsprechung relevant sein könnte. Das zunehmende Bedürfnis von Anwälten hinsichtlich der Verwendung des Smartpen Echo und des daran angepassten richterlichen Erlasses zeigt deutlich, dass neben dem Bildungssektor auch bei gerichtlichen Angelegenheiten die Nutzung intelligenter Stifte nicht nur äu-ßerst hilfreich ist, sondern der Smartpen Echo für immer mehr Rechtsanwälte ein wesentliches und effizientes Arbeitsinstrument darstellt.

Livescribe Smartpen
Der gleichermaßen ergonomische wie intelligente Stift zeichnet über die Infrarotkamera in der Spitze alle schriftlichen Notizen aus Besprechungen auf und verknüpft diese mit den dazugehörigen Sprachaufnahmen. So lassen sich Informationen zu einem bestimmten Stichwort durch einfaches Antippen jederzeit nachhören, wodurch wichtige Aussagen garantiert nicht verloren gehen. Der Smartpen bietet in seinen verschiedenen Ausführungen ausreichend Platz für rund 200 bis 800 Stunden Audioaufnahme und die Speicherung von hunderten handgeschriebenen Seiten.

Mit der kostenlosen Software Livescribe Desktop lassen sich sämtliche Notizen und die zugehörigen Sprachaufzeichnungen als sogenannte Pencasts auf dem Mac oder Windows-PC speichern und nach bestimmten Themen oder Stichworten archivieren und durchsuchen. Zudem können die so erzeugten Pencasts als interaktives PDF-Dokument an Kollegen per E-Mail versendet oder über die Einbindung in Facebook, Evernote® oder Google™ Docs geteilt und ausgetauscht werden.
Livescribe Smartpen Smartpen Echo Justizministerium Mandantengespräch 4434 IV.172 4434-IV 172/Anl. digitaler Stift

http://www.livescribe.com
Livescribe Inc.
Oakport Street, 12th Floor CA 94621 Oakland

Pressekontakt
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Bite Consulting
Flößergasse 4 / Haus 2 81369 München


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