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06.02.2019 | Essen & Trinken | geschrieben von Jörg Gabes¹ | Pressemitteilung löschen
Faschingskrapfen von der Steuer absetzen?
Damit das Finanzamt den Steuerabzug anerkennt, muss der Chef auf alle Fälle die Namen der Teilnehmer, den Ort der Bewirtung, das Datum und den beruflichen Anlass festhalten. Berufliche Gründe können zum Beispiel eine Abteilungsbesprechung, ein Dankeschön für die geleistete Arbeit oder die Motivation für ein besonderes Projekt sein. Eine Rechnung sollte natürlich auch vorliegen. http://www.lohi.de/steuertipps (http://www.lohi.de/steuertipps.html)¹ Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. http://www.lohi.de Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. Werner-von-Siemens-Str. 5 93128 Regenstauf Pressekontakt http://www.lohi.de Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. Werner-von-Siemens-Str. 5 93128 Regenstauf Weitere Meldungen in der Kategorie "Essen & Trinken"
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