Pressemitteilung von Jörg Engelmann

Die Auswanderer: Leben ändern - Firma gründen England ruft!


Familie, Kinder & Zuhause

(NL/7303531972) Jörg Engelmann hat schon Hunderte Deutsche bei der Auswanderung beraten. Und vielen von Ihnen eine offizielle Firmen- oder Wohnadresse in England verschafft. Warum immer mehr vor allem kleine Firmen und Start ups Ihre Zelte in Deutschland abbrechen und lieber in England aufschlagen ist leicht erklärt. Steuern, Insolvenzrecht und das nicht vorhandene Meldegesetz <a href="http://www.weg-adresse.com" title="http://www.weg-adresse.com">http://www.weg-adresse.com</a>

Jörg Engel zum Thema Meldegesetz: In England gibt es kein Meldegesetz wie in Deutschland. Deshalb ist unser Service vollkommen legal und wir stellen durch unseren Service sicher, dass unsere Klienten immer und zu jeder Zeit per Post zu erreichen sind. Damit das Geschäft auch über England weiter gehen kann. Ohne, dass jemand davon in Deutschland Wind bekommt. Warum das für viele Klienten so wichtig ist beschreibt Engel so: Nun, eine Ltd in England zu gründen, ist lange nicht so risikobehaftet, wie eine Firma in Deutschland, bei der man im Falle einer Insolvenz, mit seinem gesamten Vermögen haftet. Und auch, um sich bei schon eingetretenen Zahlungsschwierigkeiten möglichst glimpflich aus der Affäre zu ziehen, ist die Option einer Adresse in England, eine gern gewählte Alternative. In jedem Fall besser, als eine Taschenpfändung wie in Deutschland.

Die EU erlaubt es also machen Sie es doch:
Die Niederlassungsfreiheit nach Art. 43 48 EGV und EU-Vertrag Artikel 6 besagt folgendes:
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gehört zur Grundfreiheiten der Personenfreizügigkeit in der EU. Sie ist eine der vier Grundfreiheiten des Gemeinsamen Marktes und damit Kernbestandteil des für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich geltenden Gemeinschaftsrechtes. Jeder Unionsbürger hat demnach das Recht, ungeachtet seines Wohnortes in jedem Mitgliedsstaates, dessen Staatangehörigkeit er nicht besitzt, unter den gleichen Voraussetzungen eine Beschäftigung aufzunehmen und auszuüben wie ein Angehöriger dieses Staates.

Und weiter:
Zudem genießen alle Unionsbürger innerhalb der EU das Recht auf Freizügigkeit, d.h. freies Einreisen, freier Aufenthalt, freies Wohnrecht und die freie Wahl des Studien- und Arbeitsplatzes.

Angelika P. Achtzehn
Otto Lidenmayer Str. 28 86153 Augsburg

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