Pressemitteilung von Anja Hockelmann

Spielplatzprüfer prüfen nicht nur, sie beraten auch


Familie, Kinder & Zuhause

Endlich wieder raus, klettern, schaukeln, rutschen - für kleinere Kinder gibt es fast nichts Schöneres und Gesünderes, als sich auf Spielplätzen auszutoben. Doch die Städte und Gemeinden, Verantwortliche in Kitas und Kindergärten und vor allem Eltern müssen sicher sein, dass die Kleinen die Geräte auch gefahrlos nutzen können. Deshalb müssen Spielplätze der Norm DIN EN 1176 / 1177 "Spielplatzgeräte und Spielplatzböden" entsprechen. Diese Normen wurden Ende 2008 neu veröffentlicht und legen die allgemeinen Sicherheitsanforderungen und die dazugehörigen Prüfverfahren fest. Angesichts der steigenden Zahlen an Kindern unter drei Jahren, die ab dem 1. August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben, wird die Sicherheit noch wichtiger werden als bisher.

Sicherheit als oberstes Gebot

Normen allein reichen jedoch nicht aus: Sehr wichtig ist auch auch eine einheitliche Qualitätsanforderung der Spielplatzprüfer, denn noch immer werden Jahresinspektionen von unqualifizierten Prüfern durchgeführt!
Aus diesem Grund wurden einheitliche Qualifikationsanforderungen entwickelt, die zur Schulung sowie zur Prüfung eines qualifizierten Spielplatzprüfers erforderlich sind. Diese Anforderungen sind in der DIN SPEC 79161 näher beschrieben. Die B.A.D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH in Bonn, einer der führenden Anbieter im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, hat sich deshalb sofort entschlossen, ihre Spielplatzprüfer nach diesen neuen Qualitätsanforderungen der DIN SPEC 79161 auszubilden.
Zukünftig können die Betreiber von Spielplätzen bei der Vorlage des auf der DIN SPEC 79161 basierenden Zertifikates von einer fundierten Sachkunde der Bewerber ausgehen.

Regelmäßige Prüfungen

Thomas Hellmich, der als "Qualifizierter Spielplatzprüfer" der B.A.D GmbH in Süddeutschland unterwegs ist, klärt über häufige Mängel auf Spielplätzen auf: Meistens sind das Hölzer, die faulen oder Risse zeigen, sie stellen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar. Zudem muss auf Standfestigkeit und auch auf versteckte Fangstellen für Körper und Gliedmaße geachtet werden. "Viele Mängel sind nicht auf den ersten Blick, sondern nur mit Spezialgeräten (Prüfkörpern) zu erkennen. So reicht oft die jährliche Pflichtuntersuchung für alle Betreiber von Spielplätzen und Spielgeräten nicht aus", erklärt Hellmich. Pflicht ist auch eine Inspektion, wenn ein neuer Spielplatz fertiggestellt wird. Spielplatzgeräte, die häufig benutzt werden, müssen mindestens einmal wöchentlich oder sogar täglich auf Gefahren kontrolliert werden. Diese sogenannten Sichtprüfungen werden von z. B. von geschulten Erzieherinnen oder anderen Beauftragten des Spielplatzbetreibers erledigt. Sie bekommen wertvolle Hinweise, worauf zu achten ist.

Zwar dürfen Kinder unter drei Jahren nicht ohne Aufsicht an den Spielgeräten spielen, aber wer selber Kinder hat weiß, dass man grundsätzlich zu wenige Augen und Hände hat. Bei der Sicherheit der Geräte gibt es daher wenig Toleranz. "Ich habe schon einzelne Spielgeräte stillgelegt. Wenn Gefahr im Verzug ist, heißt es erst mal Sperren", berichtet Thomas Hellmich. Er ist seit 1999 bei der B.A.D GmbH tätig. Hellmich und seine Kollegen verstehen sich nicht nur als Prüfer, sondern auch als Berater, z. B. für Elterninitiativen, die neue Spielgeräte anschaffen möchten: "Denn beim Aufbau gibt es viel zu beachten. Wenn hier von Anfang an alles richtig gemacht wird, ist das für die Sicherheit ganz entscheidend", erklärt Hellmich. "Wir geben Tipps, wo und wie man ein Gerät aufstellen kann, wir geben Erfahrungen mit Spielgeräten weiter und wir überprüfen den fachgerechten Aufbau. Denn die Sicherheit der Kinder liegt uns ganz besonders am Herzen."
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B.A.D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH
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