Pressemitteilung von Robert Hirmer

"Altersvorsorge in der Elternzeit" - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Lebensversicherung


Familie, Kinder & Zuhause

Katharina M. aus Oldenburg:
Im Mai erwarte ich mein erstes Kind. Anschließend plane ich, eine Zeit lang aus dem Beruf auszusteigen. Sollte ich währenddessen meine private Altersvorsorge stilllegen?

Tatjana Höchstödter von der ERGO Lebensversicherung:
Es ist grundsätzlich empfehlenswert, die Beiträge weiterzuzahlen. So vermeiden Sie eine größere Rentenlücke im Alter. In einer Phase mit niedrigerem oder ohne Einkommen besteht jedoch die Möglichkeit, die Beiträge für Ihre private Altersvorsorge vorübergehend zu reduzieren: So müssen Sie bei einer Riester-Rente nur einen sogenannten Mindesteigenbeitrag einzahlen, um die volle staatliche Förderung zu erhalten. Zu der Grundzulage von bis zu 154 Euro kommen ab der Geburt Ihres Kindes noch jährlich bis zu 300 Euro Kinderzulage - beides fließt in Ihren Vertrag. Ihr Mindesteigenbeitrag orientiert sich am rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen. Das heißt: Auch wenn Sie im ersten Jahr der Elternzeit keine oder nur geringe Einkünfte haben, müssen Sie vier Prozent Ihres Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag einzahlen, um die vollen Zulagen zu erhalten. Von Ihrem Eigenbeitrag können Sie jedoch die kompletten Zulagen in Höhe von 454 Euro abziehen. In den folgenden Jahren der Elternzeit müssen Sie dann nur noch mindestens fünf Euro im Monat in ihren Riester-Vertrag einzahlen, wenn Sie keine weiteren Einkünfte hatten. Auf diese Weise bauen Sie sich in der Elternzeit mit geringem Aufwand eine Zusatzrente auf. Auch andere Formen der Altersvorsorge, wie beispielsweise eine Kapitallebensversicherung oder eine private Rentenversicherung, sollten Sie nach Möglichkeit weiterführen. Fließen Ihre Einkünfte während der Elternzeit spärlicher, können Sie diese Versicherungen zeitweise beitragsfrei stellen oder den Beitrag reduzieren. Achten Sie aber darauf, dass vorhandener Zusatzschutz bestehen bleibt, beispielsweise eine eingeschlossene Berufsunfähigkeitsrente.
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