Pressemitteilung von Dr. Natascha Postlep

Die 5 größten Fehler mit Lärm am Arbeitsplatz


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(NL/7371732538) Frankfurt am Main, 25. August 2015. Das Institut für Arbeitsschutz der DGUV meldet: 20 Prozent der europäischen Arbeitnehmer sind hohen Lärmpegeln ausgesetzt. Lärmschwerhörigkeit ist die häufigste anerkannte Berufskrankheit in Deutschland. Verbindliche Grenzwerte für Lärm am Arbeitsplatz gibt es per EU Direktive, trotzdem wird die Gefahrenquelle häufig vernachlässigt oder die Messungen werden nicht professionell durchgeführt. Anlass genug für Ralph Schöne vom global agierenden Spezialisten für Lärmmesstechnik Cirrus Research, einmal auf die 5 größten Fehler mit Lärm am Arbeitsplatz hinzuweisen natürlich samt entsprechender Best Practices.

Fehler Nr. 1: Problem ignorieren
Es erklärt sich fast von selbst, warum dies ein Fehler ist. Mitarbeiter könnten zu hohen Lärmpegeln ausgesetzt sein, die das Hörvermögen schädigen. Lärm kann außerdem die Konzentration beeinträchtigen und so zu Fehlentscheidungen und Unfällen führen. Nicht zu vergessen die Sanktionen und der Reputationsverlust im Fall eines Verstoßes gegen die EU Direktive.
Deshalb Augen und Ohren auf: Identifizieren Sie, wo eine mögliche Gefährdung durch Lärm bestehen könnte und verschaffen Sie sich einen validen Überblick über die Exposition der Mitarbeiter. Entspricht diese nicht den Aktionspegeln und Grenzwerten, ermitteln Sie, was zu tun ist: Können Maßnahmen zur Lärmminderung durchgeführt werden oder muss ein Gehörschutz bereitgestellt werden? Ganz wichtig: Führen Sie Gefährdungsbeurteilungen regelmäßig durch, um einen optimalen Schutz zu gewährleisten.

Fehler Nr. 2: Ungeeignetes Gerät verwenden
Es gibt verschiedene Arten von Lärmmessgeräten unterteilt in Handgeräte und befestigte Geräte. Deshalb die alles entscheidende Frage: Verwenden Sie das richtige Gerät? Entspricht es dem geforderten Standard und kann es kalibriert werden? Wenn nicht, sind häufig unbrauchbare Messergebnisse die Folge. Teuer und ärgerlich!
Also klären Sie lieber im Vorfeld, ob eine feste Installation möglich ist oder ob die Mitarbeiter das Gerät beispielweise den ganzen Arbeitstag dabei haben und trotzdem freie Hände benötigen. In diesem Fall ist ein spezielles Lärmdosimeter die richtige Wahl. Noch ein wichtiger Hinweis: Das komplizierteste Gerät ist nicht immer zwingend das Beste für Ihre Bedürfnisse.

Fehler Nr. 3: Fehlerhaft messen
Diesen Fehler kann auch das beste Gerät nicht ausbügeln. Die Folge: Ihre Ergebnisse sind nicht präzise und damit nicht repräsentativ. Das bedeutet: sie können bei möglichen Auseinandersetzungen infrage gestellt werden.
Gemäß EU Direktive soll eine arbeitsplatzbezogene Messung in Kopfhöhe erfolgen. Vorzugsweise ohne den betreffenden Mitarbeiter am Arbeitsplatz. Wenn der Mitarbeiter anwesend sein muss, dann sollte die Messung im Abstand von mindestens 15 cm erfolgen. Überprüfen Sie zusätzlich, ob der entsprechende Kollege Rechts- oder Linkshänder ist, denn auch das kann Einfluss auf die Messergebnisse haben.

Fehler Nr. 4: Vorher nicht kalibrieren
Wie sollen Sie ohne Kalibrierung wissen, ob Ihr Gerät beschädigt wurde oder Fehlfunktionen aufweist? Besonders das Mikrofon ist ein sensibler Bestandteil des Messgeräts. Deshalb lautet die Devise: vor und nach der Messung einen Schallkalibrator verwenden. Am besten bestellen Sie den Kalibrator direkt mit dem Gerät mit, dann haben Sie definitiv das richtige Modell. Ein wichtiger Hinweis dazu: Ihr Kalibrator sollte mindestens Klasse 2 gemäß IEC 60942:2003 erfüllen.
Zusätzlich zur Kalibrierung müssen Sie Ihr Gerät mindestens alle zwei Jahre werkskalibrieren lassen. Damit wird sichergestellt, dass sowohl Schallpegelmesser als auch Kalibrator fehlerfrei arbeiten. Wir empfehlen unseren Kunden, jedes Jahr eine Werkskalibrierung durchführen zu lassen.

Fehler Nr. 5: Optimierungspotenzial nicht nutzen
Ob leisere Maschinen, angepasste Arbeitszeiten, Schallschutzwände oder lärmabsorbierende Verkleidungen generell gilt: Lärmminderungs-Potenziale sollten immer zuerst ausgeschöpft werden. Im Ernstfall können die zuständigen Behörden Sie immer noch zum Handeln verpflichten.
Und auch wenn Sie eine Gefährdung durch Lärm festgestellt und Gehörschutz bereitgestellt beziehungsweise die Umgebungsgeräusche auf unter 70 Dezibel gesenkt haben, bleibt eine Restgefährdung bestehen. Also fragen Sie sich stets: Können Sie diese reduzieren? Möglicherweise bringen Ihre bisherigen Maßnahmen ja sogar eine Art Überschutz Ihrer Mitarbeiter mit sich. Das bedeutet, sie sind möglichweise nicht mehr in der Lage, Warngeräusche wahrzunehmen.
Noch ein Tipp: Wählen Sie einen Gehörschutz aus, der der Arbeitsumgebung angemessen ist. Beachten Sie dabei auch die Aspekte Tragekomfort und Hygiene.
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