Pressemitteilung von Dr. Claudia Wagner

Spielende Kinder im Garten - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH


Familie, Kinder & Zuhause

Spielen Kinder im Garten, kann es schnell laut werden. Nicht immer zur Freude der Nachbarn. Manch einer wünscht sich wenigstens zur Mittagszeit seine Ruhe. Ob es ein Recht darauf gibt und was die Nachbarschaft rund um spielende Kinder wissen sollte, fasst Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, zusammen.

Wann ist Kinderlärm Lärmbelästigung?

Wenn zwei Kinder auf dem Trampolin springen oder fünf Fangen spielen, ist es schnell laut. Wer sich dadurch gestört fühlt und von Lärmbelästigung spricht, sollte aber wissen: "Kinder dürfen sich austoben. Viele Gerichtsurteile - auch vom Bundesgerichtshof - haben bestätigt, dass Kinderlärm vom Nachbarn grundsätzlich hinzunehmen ist", so die Rechtsexpertin von ERGO. "Geht es um die Geräuschkulisse von Spielplätzen oder des benachbarten Kindergartens, ist sogar in Paragraph 22 Absatz 1a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes geregelt, dass es sich nicht um Lärmbelästigung handelt", erläutert Michaela Rassat. Allerdings gibt es auch Grenzen - etwa, wenn das Lärmen mutwillig erfolgt, um andere zu stören. "Viele Faktoren spielen bei der Beurteilung eine Rolle: Art, Dauer und Lautstärke der Geräusche, aber auch Tageszeit, Alter und die Entwicklung der Kinder", ergänzt die Juristin.

Ruhezeiten auch für Kinder?

Oft berufen sich Nachbarn auf die Ruhezeiten, wenn es um den Lärm spielender Kinder geht. Diese Zeiten legt jede Stadt oder Gemeinde für sich fest. "In den meisten Fällen sollen die Anwohner werktags im Zeitraum zwischen 22 Uhr und 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztags Lärm vermeiden. In manchen Bundesländern gibt es auch eine Mittagsruhe", weiß Michaela Rassat. Wichtig: Legt die Hausordnung oder der Mietvertrag Ruhezeiten fest, dann müssen sich Mieter an diese Zeiten halten. Dies gilt zwar auch für Kinder, aber mit Einschränkungen: Eltern können Babys und Kleinkinder nachts kaum vom Schreien oder Weinen abhalten. Von Eltern älterer Kinder kann aber erwartet werden, dass sie nach 22 Uhr für Ruhe sorgen und übermäßige Lärmentfaltung unterbinden.

Der Ball in Nachbars Garten ...

Ob Fußball, Frisbee-Scheibe oder Federball: Landet Spielzeug im Garten nebenan, sollten Kinder beim Nachbarn klingeln und nachfragen, ob sie den Garten betreten dürfen. Wenn sie stattdessen einfach über den Zaun klettern, handelt es sich zivilrechtlich um eine sogenannte verbotene Eigenmacht. "Der Eigentümer des Nachbargrundstücks muss ein Betreten seines Grundstücks nicht dulden. Ihm steht sogar ein Unterlassungsanspruch zu. Dazu kommt: Strafrechtlich liegt bei unerlaubtem Betreten ein strafbarer Hausfriedensbruch vor. Strafbar machen kann sich allerdings nur, wer mindestens 14 Jahre alt ist", informiert die Rechtsexpertin. Der betroffene Nachbar muss andererseits akzeptieren, dass durch spielende Kinder gelegentlich ein Ball auf seinem Grundstück landen kann. Und egal wie sehr er sich darüber ärgert: Er muss den Kindern ihr Spielgerät wieder zurückgeben. Umgekehrt sollten Kinder und ihre Eltern darauf achten, dass Nachbarn nicht dauerhaft Bälle oder ähnliches auf ihrem Grundstück vorfinden.


Gemeinsam eine Lösung finden und die Nachbarschaft pflegen

Am besten funktioniert eine gute Nachbarschaft mit dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. "Im Fall eines Konflikts sollte der erste Schritt immer ein klärendes Gespräch sein - kein verärgertes Geschrei", empfiehlt Michaela Rassat. Außerdem rät sie Kindern und deren Eltern, zum Beispiel für das Fußballspielen auf einen Bolzplatz auszuweichen - wenn möglich. Und wer für seinen Nachwuchs ein Trampolin im Garten plant, sollte beim Aufstellen darauf achten, dass sich Nachbarn möglichst wenig gestört und beispielsweise auf ihrer Terrasse nicht beobachtet fühlen. "Einheitliche Regelungen gibt es dazu nicht. Aber um Ärger zu vermeiden, sollten Trampoline oder andere Spielgeräte nicht direkt an der Grundstücksgrenze aufgestellt werden", so die ERGO Expertin.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 3.898


Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter http://www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter http://www.ergo.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

Bildquelle: ERGO Group
ERGO Group ERGO Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung Hartzkom Verbraucher Kinder Lärm Nachbarn Mittagszeit Lärmbelästigung Trampolin Spielen Nachbarschaft Eltern Fußball Rücksichtnahme

http://www.ergo.com
ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
ERGO-Platz 2 40198 Düsseldorf

Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Hansastraße 17 80686 München


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Dr. Claudia Wagner
Weitere Artikel in dieser Kategorie
26.03.2024 | ARAG SE
Ostern wird's bunt
26.03.2024 | Grundconcepts UG (haftungsbeschränkt)
Bettbeziehung Erfahrungen: Ist Single bleiben wirklich im Trend?
26.03.2024 | Robert Herrmann Paartherapie & Coaching
Beziehungstransformation nach Robert Herrmann®
25.03.2024 | Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Unbegleiteter minderjähriger Flüchtling - Vormundschaft des Jugendamts
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 1
PM gesamt: 407.845
PM aufgerufen: 69.308.464