Pressemitteilung von Barbara Ochs

10 Tipps für die Scheidung


Familie, Kinder & Zuhause

Manfred Szary gehört zu den von vom Magazin Focus empfohlenen Fachanwälten für Familienrecht und ist unter anderem Mitbegründer der "Anwaltunion Familienrecht", einem Zusammenschluss von hochqualifizierten Fachanwälten mit Sitz in Berlin. Seit mehr als 20 Jahren berät er hauptsächlich Mandanten zu familienrechtlichen Themen und hat aufgrund dieses Erfahrungsschatzes die "10 Tipps für eine möglichst reibungslose Scheidung" zusammengefasst.

1. Zunächst ist es erforderlich, den richtigen Anwalt zu beauftragen. "Ich empfehle, immer einen Fachanwalt für Familienrecht zu wählen. Folgen Sie am besten den Empfehlungen vom Gericht, von Institutionen oder von ehemaligen Mandanten und wählen sie den Fachanwalt, der den Ruf hat, gesprächs- und mediationsbereit zu sein", sagt Manfred Szary.
2. Vor dem Einleiten des Scheidungsverfahrens sollte geprüft werden, ob es die Möglichkeit einer außergerichtlichen Konfliktbereinigung gibt, um Regelungen beispielsweise bezüglich des Unterhalts, Vermögen, Wohnung/Haus und Hausrat zu treffen.
3. Bevor die Trennung vollzogen wird, sollten alle persönlichen Unterlagen, insbesondere im Hinblick auf vermögensrechtliche Auseinandersetzungen, zumindest als Kopie vorhanden sein. Stellen Sie die Unterlagen über Vermögen und Einkünfte zusammen.
4. Damit es wegen der Kinder nicht zu gerichtlichen Verfahren im Hinblick auf Sorge- und Umgangsrecht kommt, sollten rechtzeitig Beratungsstellen (kostenlos) oder das Jugendamt involviert werden. Hier sollte man die Möglichkeit einer Mediation ausloten.
5. Auch bezüglich der Kosten sollte man sich vorher informieren. Sie können unter Umständen für den außergerichtlichen Bereich Beratungshilfe beantragen oder die Erstberatung über die Rechtsschutzversicherung abrechnen, etwa als Gewerkschaftsmitglied. Im gerichtlichen Verfahren kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.
6. Wenn der Unterhaltspflichtige ein erheblich hohes Einkommen hat, kann ein Verfahrenskostenvorschuss in Form einer Unterhaltsforderung verlangt werden. Zudem gibt es die Möglichkeit, mit dem Anwalt eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
7. Man sollte sich rechtzeitig über den Trennungszeitpunkt einigen, damit man im Gerichtsverfahren nicht darüber streitet.
8. Bei der Vermögensauseinandersetzung, insbesondere bei Immobilien oder Firmen, ist es wichtig, die Bewertung rechtzeitig zu bestimmen und sich darüber zu einigen, möglicherweise mit Hilfe eines Gutachters, Maklers oder der finanzierenden Bank.
9. Die steuerlichen Angelegenheiten sollten mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt geklärt werden. Man kann auch im Jahr der Trennung eine gemeinsame steuerliche Veranlagung wählen.
10. Der wichtigste Tipp: Trennen Sie zwischen der Paarebene (diese ist beendet) und der Elternebene (diese bleibt noch lange Zeit bestehen).

Mehr zum Thema Familienrecht im Blog: http://aktuell.szary.de/themen/familienrecht/

Veröffentlichung nur unter Quellenangabe: Rechtsanwalt Manfred Szary, Kanzlei Szary & Partner
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Szary, Breuer, Westerath & Partner
Giemesstraße 1a 41564 Kaarst

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Barbara Ochs
Ickerswarder Straße 79 40589 Düsseldorf


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