G. Reiser Immobilien: Fallstricke der Betriebskostenabrechnung
20.12.2017
Freizeit, Buntes & Vermischtes
Alle Jahre wieder - das gilt auch für die Betriebskostenabrechnung. Wenn der Mietvertrag eine Vorauszahlung von Betriebskosten vorsieht, ist der Vermieter verpflichtet, einmal im Jahr darüber abzurechnen, das heißt, die entstandenen Kosten den Vorauszahlungen gegenüber zu stellen und gegenüber dem Mieter Transparenz über die Mittelverwendung zu schaffen. "Unsere Erfahrung zeigt: Die Betriebskostenabrechnung ist nicht selten eine Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter. Umso wichtiger ist es, dass die Betriebskostenabrechnung formal korrekt durch einen Fachmann erstellt wird", betont Gerhard Reiser, Geschäftsführer der deutschlandweit agierenden Reiser Immobilien (http://www.reiser-betriebskostenabrechnung.de). Denn wird die Betriebskostenabrechnung zum Beispiel nicht fristgerecht vorgelegt, kann der Mieter sie anfechten.
Fristen einhalten, Kosten auflisten - Reiser Immobilien (http://www.reiser-betriebskostenabrechnung.de/blog/) informiert zur Betriebskostenabrechnung
Was darf überhaupt abgerechnet werden? Welche Fristen muss der Vermieter bei der Betriebskostenabrechnung einhalten? Was genau ist der Abrechnungszeitraum? Welche formalen Voraussetzungen muss eine sachlich richtige Betriebskostenabrechnung beinhalten? "Die Beantwortung dieser Fragen ist mitunter gar nicht so einfach. Denn was umlagefähige Kosten sind und was nicht, ist gesetzlich geregelt. Was viele Vermieter nicht wissen: Mieter haben das Recht, die der Betriebskostenabrechnung zugrunde liegenden Belege einzusehen. "Deshalb ist eine ordnungsgemäße Buchführung die beste Voraussetzung für eine einspruchssichere Betriebskostenabrechnung", weiß der Immobilienfachmann, dessen zertifiziertes Unternehmen deutschlandweit für Immobilien unterschiedlicher Größen im Auftrag der Eigentümer jährliche Betriebskostenabrechnungen erstellt.
Reiser Immobilien (http://www.reiser-betriebskostenabrechnung.de/blog/2017/10/27/g-reiser-immobilien-fallstricke-der-betriebskostenabrechnung/): Eine formal richtige Betriebskostenabrechnung trägt zu einem guten Mietverhältnis bei
"Es ist nie schön und einem gut funktionierenden Mietverhältnis keinesfalls zuträglich, wenn es an der Betriebskostenabrechnung berechtigte Kritik gibt. Wer die Abrechnung der Nebenkosten, also grob gesagt der laufenden Kosten und der Energiekosten in die Hände professioneller Fachleute gibt, die sich mit der aktuellen Rechtsprechung auskennen und über die grundlegenden immobilienwirtschaftlichen und buchhalterischen Kenntnisse verfügen, ist gut beraten", lautet die Einschätzung von Gerhard Reiser. Wichtig dabei ist auch zu klären, ob sich aus der Betriebskostenabrechnung eine Anpassung der Vorauszahlungen ergibt. Auch das muss gegenüber den Mietern sachgerecht begründet mitgeteilt werden. Gesetzliche Grundlage für die Erstellung einer Betriebskostenabrechnung ist die Betriebskostenverordnung sowie der jeweilige Mietvertrag.
Bildquelle: © Stockfotos-MG – Fotolia.com
http://www.reiser-betriebskostenabrechnung.de
G. REISER Immobilienverwaltung GmbH
Walkstraße 11 73230 Kirchheim unter Teck
Pressekontakt
http://www.reiser-betriebskostenabrechnung.de
G. REISER Immobilienverwaltung GmbH
Walkstraße 11 73230 Kirchheim unter Teck
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Stefan Weber
01.04.2018 | Stefan Weber
Reiser Immobilien GmbH: Mietverwaltung braucht Erfahrung
Reiser Immobilien GmbH: Mietverwaltung braucht Erfahrung
31.03.2018 | Stefan Weber
Reiser Immobilien: FAQ zur Betriebskostenabrechnung
Reiser Immobilien: FAQ zur Betriebskostenabrechnung
28.03.2018 | Stefan Weber
Reiser Immobilien zur Herausforderung "WEG-Verwaltung"
Reiser Immobilien zur Herausforderung "WEG-Verwaltung"
25.03.2018 | Stefan Weber
Reiser Immobilien: Warum "Facility Management" Sinn macht
Reiser Immobilien: Warum "Facility Management" Sinn macht
24.03.2018 | Stefan Weber
Reiser Immobilien zum Streitpunkt "Ruhezeiten"
Reiser Immobilien zum Streitpunkt "Ruhezeiten"
Weitere Artikel in dieser Kategorie
26.04.2024 | Kahe PR & Dialog
Schlagerpiloten mit neuer Single "Was heißt das schon"
Schlagerpiloten mit neuer Single "Was heißt das schon"
26.04.2024 | ARAG SE
Night Fever, Night Fever
Night Fever, Night Fever
24.04.2024 | Kitty´s Thai Massage
Gutscheine zum Muttertag von Kittys Thaimassage in Stuttgart
Gutscheine zum Muttertag von Kittys Thaimassage in Stuttgart
24.04.2024 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
24.04.2024 | Digitalentiert GmbH
Matchnight - Größte "Tanz in den Mai" Single-Party: Match me if you can!
Matchnight - Größte "Tanz in den Mai" Single-Party: Match me if you can!