Pressemitteilung von Dr. Thomas Bippes

Google Löschantrag - Teil einer Reputationsmanagement Strategie


Freizeit, Buntes & Vermischtes

Die Bewertung von Kunden, die Inhalte auf der eigenen Webseite und die Positionierung bei Google spielen für die eigene Reputation (https://www.reputationsmanagement24.de) eine maßgebliche Rolle. Die viel gelobte Meinungsfreiheit in Kombination mit der Transparenz des Internets kann schnell ins Negative umschlagen. Wenn Google zum eigenen Namen nur noch schlechte Mitteilungen zeigt, ist ein gutes Reputationsmanagement (https://www.reputationsmanagement24.de/google-loeschantrag-teil-einer-reputationsmanagement-strategie/) gefragt. Die Löschung von Google-Einträgen kann Teil der Reputationsmanagement Strategie sein.

Gutes Reputationsmanagement: schlechte Inhalte zuerst entfernen

Jeder Fall ist anders gelagert. Die Instrumente, denen sich ein Reputationsmanager bedient, werden individuell zusammengestellt. Auch folgt Reputationsmanagement einer festgelegten Methodik. Sind bereits rufschädigende Inhalte aufgetaucht, geht es zunächst um eine sehr genaue Bestandsaufnahme. Die Analyse ist die Grundlage der Strategie. Die Suchmaschinen Google & Co. fördern beispielsweise im Zusammenhang mit einem Suchbegriff relevante Suchtreffer zutage. Nicht immer liegt Google richtig. Offensichtliche Verleumdungen, eine rufschädigende Autovervollständigung können Anlass sein, um mit Google direkt Kontakt aufzunehmen. Ein Löschantrag bei Google kann übrigens erst seit kurzem beantragt werden. Denn laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes hat jeder Mensch das "Recht auf Vergessenwerden", was vor allem die Inhalte im Internet betrifft. Erfahrungsgemäß dauert die Bearbeitung des Löschantrags mehrere Monate. Auch gibt es keine Garantie dafür, dass dem Antrag letztendlich stattgegeben wird.

Löschantrag bei Google kann erst seit Kurzem beantragt werden

Beleidigende Kommentare auf Bewertungsportalen lässt man am besten über den Webseiten-Betreiber löschen. Wurde ein Negativ-Artikel über die eigene Person oder das Unternehmen veröffentlicht, kontaktiert der Reputationsmanager den Betreiber und ersucht um Entfernung des Contents. Dies sollte in jedem Fall versucht werden, bevor ein Anwalt eingeschaltet wird, denn sonst kommt es schnell zur Verhärtung der Fronten und der Artikel bleibt viel zu lang im Internet bestehen. Besonders effektiv sollte die Verdrängung negativer Inhalte in einem zweiten Schritt sein. Hier greifen die Disziplinen Suchmaschinenoptimierung, Content-Marketing und Suchmaschinenoptimierung (SEO) ineinander.

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