Pressemitteilung von Brigitta Mehring

Es bleibt stürmisch: Auf Eberhard folgt Franz


Freizeit, Buntes & Vermischtes

Das Sturmtief Eberhard hat über ganz Deutschland gewütet. Abgedeckte Häuser, umgestürzte Bäume und ein ausgewachsenes Verkehrschaos waren die Folge. Das Wetter gibt auch jetzt keine Ruhe. Weitere Sturmtiefs werden laut Deutschem Wetterdienst (DWD) in dieser Woche erwartet. Nach Eberhard am Sonntag greifen nun die Ausläufer von Sturmtief Franz auf Deutschland über. Bis zum Wochenende wird es stürmisch bleiben. ARAG Experten raten zur Vorsicht.

Bei Orkan zuhause bleiben
Im Freien besteht bei einem Orkan akute Lebensgefahr! Durch herumfliegende Gegenstände, herabfallende Dachziegel und entwurzelte Bäume wurden am vergangenen Wochenende zahlreiche Menschen verletzt; ein Autofahrer ist während der Fahrt von einem Baum erschlagen worden. Schließen Sie daher alle Fenster und Türen! Sichern Sie Gegenstände im Freien! Halten Sie insbesondere Abstand von Gebäuden, Bäumen, Gerüsten und Hochspannungsleitungen! Vermeiden Sie möglichst den Aufenthalt im Freien!

Wenn der Schulweg zur Gefahr wird
Wenn der Schulbetrieb trotz Orkanböen weitergeht, stellt sich für viele besorgte Eltern die Frage, "Muss ich mein Kind in den Unterricht schicken?" Für die meisten Schulstandorte gilt, dass die Entscheidung bei den Erziehungsberechtigten liegt. Eltern von minderjährigen Schülerinnen und Schülern können ihre Kinder für einen Tag zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn sie eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, so die ARAG Experten. Gleiches gilt für die Kinder der Schulkindergärten und vorschulischen Sprachförderung. Grundsätzlich entscheiden die Eltern, ob der Weg zur Schule zumutbar ist oder ob er unter den gegebenen Bedingungen als zu gefährlich erscheint. Sollten sich die Eltern dazu entschließen, ihr Kind wegen der erwarteten Orkanböen nicht zur Schule gehen zu lassen, sollten sie jedoch unverzüglich die Schule darüber informieren. Dies ist besonders wichtig, um eventuell fehlende Kinder auszumachen und im Notfall nach ihnen zu suchen.

Schulen haben Entscheidungsfreiheit
Schulen und Schulträger vor Ort können neben den Kultusministerien auch in eigener Verantwortung den Schulbetrieb aussetzen. Die Betreuung von Schülern, die dennoch in die Schule kommen, muss dann allerdings gewährleistet sein. Volljährige Schülerinnen und Schüler können selbst entscheiden, ob sie den Schulweg auf sich nehmen oder nicht. Auch wenn das Schulversäumnis bei einer herrschenden Unwetterwarnungen entschuldigt ist, muss in jedem Fall die Schule informiert werden.

Mehr zum Thema:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/versicherung-und-sicherheit/2466/
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/08292/
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