Pressemitteilung von Sabine Gladkov

Sicher verliebt!


Freizeit, Buntes & Vermischtes

Zum Honeymoon nach Paris - an alles gedacht?

Hand in Hand an der Seine entlang schlendern, den Liebsten oder die Liebste zum Shopping auf die Champs-Élysées begleiten und zum Abschluss ein romantisches Candlelight Dinner mit Blick auf den Eiffelturm genießen - auch dieses Jahr zieht die Stadt der Liebe zum Valentinstag am 14. Februar wieder Tausende Pärchen in ihren Bann. "Damit der Traum-Trip in die französische Metropole jedoch nicht zur Enttäuschung wird, sollten verliebte Stadt-Touristen einige Vorkehrungen treffen", empfehlen die Experten der ERV Europäische Reiseversicherung. So kann beispielsweise eine Reiserücktrittsversicherung gleich doppelt nützlich sein: "Stellen Sie sich nur einmal vor, Sie haben ein luxuriöses Valentins-Reise-Package als Überraschung für sich und Ihren Partner oder Ihre Partnerin gebucht. Doch eine Woche vorher verstaucht sich einer von Ihnen den Fuß. Um nicht auf den kompletten Reisekosten sitzen zu bleiben, müssten Sie eigentlich sofort stornieren." Ist bei der Reiserücktrittsversicherung jedoch ein medizinischer Beratungsservice inkludiert, fällt der Trip nicht zwangsläufig ins Wasser, so die ERV Experten: "Besteht eine reelle Chance auf Genesung vor Reiseantritt, können die erfahrenen Reisemediziner telefonisch grünes Licht zum Kofferpacken geben. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand dann doch noch, so übernimmt die Versicherung die höheren Stornokosten."

Quelle: ERV Europäische Reiseversicherung


Liebesbeweis frei Haus - die bequeme Alternative?

Wer wenig Zeit hat oder nach einem ganz besonderen Valentinsgeschenk sucht, für den ist oftmals das Internet die letzte Rettung. Und so werden gerade vor dem Tag der Liebenden auch dieses Jahr wieder Tausende Valentinsgeschenke online bestellt und verschickt. Doch was, wenn die virtuell erstandenen Diamantohrringe oder die teuren Trüffelpralinen aus Belgien nicht heil beim enttäuschten Empfänger ankommen? "Die gesetzlichen Regelungen für den Pakettransport finden sich im Handelsgesetzbuch", wissen die Experten der D.A.S. Rechtsschutzversicherung und raten: "Wer ein beschädigtes Päckchen erhält, sollte den Inhalt sofort überprüfen und bei Schäden die Lieferung entweder nicht annehmen oder beim Zusteller als beschädigt reklamieren." Stellt sich dagegen erst später heraus, dass der Inhalt eines von außen einwandfreien Pakets beschädigt ist, kann der Schaden noch innerhalb von sieben Tagen bei dem Paketdienst schriftlich gemeldet werden.

Quelle: D.A.S. Rechtsschutzversicherung


Ein Leben nur von Luft und Liebe?

Ob es die ganz große Liebe ist, wissen die meisten Paare erst nach einiger Zeit - und mit viel Glück hält sie dann auch ein ganzes Leben lang. "Man vertraut und baut aufeinander - und macht sich dabei häufig viel zu wenig bewusst, in welchem Maße die Zweisamkeit, vor allem im fortgeschrittenen Alter, auch von äußeren Faktoren bestimmt wird", bedauern die Vorsorge-Experten der ERGO Lebensversicherung. "Denn wer in jungen Jahren versäumt, ausreichend vorzusorgen, der verbaut sich häufig die Aussicht auf einen finanziell unabhängigen und entspannten gemeinsamen Lebensabend." Deshalb, so raten die Experten, sollte die Romantik des Valentinstags auch für einen Ausblick auf die gemeinsame Zukunft genutzt werden: "Wie wird sich die Familiensituation entwickeln, welche Träume möchte man im Ruhestand noch gemeinsam realisieren - all das ist entscheidend für eine tragfähige private Altersvorsorge", geben die ERGO Experten zu bedenken. Je früher diese angegangen wird, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge - und desto rentabler das Modell. Allerdings sollten sich Paare auch nicht überstürzt für eine bestimmte Art der privaten Altersvorsorge entscheiden: "Informieren Sie sich zunächst möglichst genau über die vielen verschiedenen Möglichkeiten und klären Sie, welche Lösung am besten zu Ihrem geplanten Lebensweg passt." Mit der richtigen Vorsorge können sich Verliebte so auch in einigen Jahrzehnten noch auf das konzentrieren, was sie einst zusammengeführt hat.

Quelle: ERGO


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