Pressemitteilung von Matthias Bieringer

Anwalt für Arbeitsrecht: Fakten zur "Abfindung" aus Stuttgart


Freizeit, Buntes & Vermischtes

STUTTGART. Nur unter bestimmten Voraussetzungen sieht das Arbeitsrecht (https://bss-arbeitsrecht.de/arbeitsrecht-stuttgart/) bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses die Zahlung einer Abfindung vor. Rechtsanwalt Matthias Bieringer, der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat, räumt in diesem Zusammenhang mit einer weit verbreiteten Fehleinschätzung auf: "Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer bei der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses keinen Anspruch auf eine Abfindung. Trotzdem gehen viele Arbeitnehmer davon aus, eine Abfindung sei selbstverständlich, wenn ihnen durch den Arbeitgeber gekündigt wird." Rechtsanwalt Benedikt Schad ergänzt: "Auch umgekehrt gibt es für den Arbeitgeber keine Verpflichtung auf Zahlung einer Abfindung, wenn er einem Arbeitnehmer kündigt." Zugleich weisen die beiden Anwälte darauf hin, dass es wie bei vielen Regeln auch hier Ausnahmen gibt.

Eine Abfindung ist keine Selbstverständlichkeit, erklärt Anwalt für Arbeitsrecht aus Stuttgart (https://bss-arbeitsrecht.de/anwalt-fuer-arbeitsrecht-fakten-zur-abfindung-aus-stuttgart/)

Zum einen kann u. a. in Sozialplänen oder Tarifverträgen eine Abfindungsregelung festgehalten sein. Zum anderen können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die freiwillige Zahlung einer Abfindung einigen. Auch bei einer betriebsbedingten Kündigung kann dem Arbeitnehmer eine finanzielle Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes angeboten werden. "Arbeitnehmer, die mit einer Kündigung nicht einverstanden sind, sollten jeden weiteren Schritt bedacht und gut überlegt gehen. Denn eine Kündigungsschutzklage zielt stets auf den Erhalt des Arbeitsplatzes. Eine Abfindung ist vor diesem Hintergrund zunächst kein Thema", stellt Rechtsanwalt Bieringer klar. Allerdings wird sich ein Arbeitgeber mit hoher Wahrscheinlichkeit bei guten Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage im Rahmen eines Vergleichs auf eine finanzielle Abfindung einlassen. Für den Arbeitgeber kann diese wirtschaftlich sinnvoll sein. Denn auch ein verlorener Prozess ist ein finanzielles Risiko. Ist ein Arbeitnehmer mit seiner Kündigungsschutzklage erfolgreich, muss der Arbeitgeber bei längerer Verfahrensdauer unter Umständen den Lohn für die Zeit zwischen Kündigung und Prozessende nachzahlen.

Anwalt für Arbeitsrecht aus Stuttgart rät im Falle einer Kündigung zu einer juristischen Beratung

Um die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage mit dem Ziel, eine Abfindung zu erhalten, bewerten zu können, ist juristischer Sachverstand gefragt. Der Kündigungsschutz ist ein starkes Instrument, um Arbeitnehmer vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber zu bewahren. Er stellt bestimmte formale Anforderungen. Zudem müssen sowohl auf Arbeitgeber-, als auch auf Arbeitnehmerseite Fristen eingehalten werden. "Die Aussicht auf eine finanzielle Abfindung ist umso höher, je schlechter die Aussichten des Arbeitgebers bei einer Kündigungsschutzklage sind. Um diese Chancen zu bewerten, macht eine Beratung beim Anwalt für Arbeitsrecht Sinn", betont Rechtsanwalt Schad.
Arbeitsrecht Stuttgart Anwalt Rechtsanwalt

https://bss-arbeitsrecht.de
BSS Sozietät für Arbeitsrecht / Stuttgart
Königsbau-Königstraße 26 70173 Stuttgart

Pressekontakt
https://bss-arbeitsrecht.de
BSS Sozietät für Arbeitsrecht / Stuttgart
Königsbau-Königstraße 26 70173 Stuttgart


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Matthias Bieringer
28.05.2020 | Matthias Bieringer
Ratgeber Arbeitsrecht in Karlsruhe / Baden-Baden
Weitere Artikel in dieser Kategorie
26.04.2024 | ARAG SE
Night Fever, Night Fever
24.04.2024 | Kitty´s Thai Massage
Gutscheine zum Muttertag von Kittys Thaimassage in Stuttgart
24.04.2024 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 47
PM gesamt: 409.104
PM aufgerufen: 69.390.881