Pressemitteilung von Karin Felicitas Hallinger

Spaß ohne Reue: Karneval am Arbeitsplatz


Freizeit, Buntes & Vermischtes

Landsberg am Lech, 19.01.2011 - Bald ist es wieder so weit: Die fünfte Jahreszeit wird gefeiert! Ob Karneval, Fasching oder Fastnacht, in vielen Regionen Deutschlands herrscht dann der Ausnahmezustand. Während sich im Rheinland in den "tollen Tagen" niemand dem Karnevalstreiben entziehen kann und es auf den Straßen, in den Kneipen, aber auch in den Geschäften, Firmen und sogar Banken bunt und lustig zugeht, bleibt das Faschingstreiben in anderen Teilen Deutschlands dezenter und auf besondere Veranstaltungen beschränkt.
Der Karneval teilt die Deutschen: Die einen lieben ihn, die anderen können mit dem verrückten Treiben gar nichts anfangen und sind froh, wenn der Aschermittwoch vorbei ist. "Wichtig ist in diesen Tagen gegenseitige Toleranz und Feingefühl", betont die renommierte Knigge- und Benimmtrainerin Karin F. Hallinger aus Landsberg am Lech. "Als Karnevalsfan sollten Sie niemanden zu missionieren versuchen, der lieber seine Ruhe haben will. Und wenn Sie zu den Menschen gehören, die dem Karneval nichts abgewinnen können, sollten Sie dennoch nicht den Miesepeter geben, sondern den anderen ihren Spaß lassen." Vor allem im Büro ist es wichtig, die Bedürfnisse der anderen zu respektieren und sich an gewisse Regeln zu halten - sonst gibt es schnell Ärger mit den Kollegen oder dem Chef.

Wie der Arbeitsalltag während der Karnevalstage aussieht, ist eine individuelle Entscheidung der Unternehmen und hängt stark von der Region ab. Während es im Rheinland bei vielen Firmen durchaus üblich und allgemein akzeptiert ist, dass die Mitarbeiter verkleidet im Büro sitzen, ist dies etwa in Bayern undenkbar. Zugezogene Karnevalisten, die verkleidet am Arbeitsplatz auftauchen und Stimmung machen wollen, werden hier eher schief angesehen. Umgekehrt stören schlecht gelaunte Karnevalsmuffel in Köln, Düsseldorf oder Mainz das Betriebsklima. "Passen Sie sich zumindest ein wenig den Gepflogenheiten in Ihrem Unternehmen an", empfiehlt Karin F. Hallinger. "Wenn Sie unsicher sind, wie das in Ihrer Firma gehandhabt wird, fragen Sie im Vorfeld Ihre Kollegen. Sie müssen sich ja nicht unbedingt im Büro verkleiden, ein paar bunte Luftschlangen an Ihrem Schreibtisch tun es zur Not auch und zeigen, dass Sie den anderen Ihren Spaß gönnen. Umgekehrt sollten Sie lieber von einer Kostümierung absehen, wenn sich Ihre Kollegen auch nicht verkleiden. Sie könnten sich sonst Ärger einhandeln."

Wenn Sie vorhaben, dem Karneval auch am Arbeitsplatz zu frönen und Schlager zu hören oder mit den Kollegen eine Polonaise durchs Büro zu tanzen, sollten Sie derartige Vorhaben unbedingt vorher mit Ihrem Chef besprechen. Auch unerlaubter Alkoholgenuss am Arbeitsplatz kann üble Folgen haben, auch wenn es sich nur um ein Glas Sekt handelt. Im schlimmsten Fall droht Ihnen eine Abmahnung.
Wenn Sie während der Arbeitszeit feiern gehen wollen, müssen Sie Urlaub beantragen; die Faschingstage sind keine offiziellen Feiertage. Lediglich in den Karnevalshochburgen gibt es in vielen Unternehmen entsprechende Betriebsvereinbarungen oder spezielle Regelungen im Arbeitsvertrag, laut denen die Mitarbeiter etwa am Rosenmontag frei haben.

Noch ein paar Worte zu einer alten Tradition: Das Schlips-Abschneiden an Weiberfastnacht sollte im Büro vermieden werden, sofern Sie keinen (rheinischen) Chef haben, der jedes Jahr demonstrativ wieder seine kürzer werdende alte Krawatte anzieht. Bei allen anderen gilt: Finger weg vom Schlips des Vorgesetzten!
"Es gibt auch andere Wege, ein wenig Stimmung ins Büro zu bringen", rät Karin F. Hallinger. "So spricht zum Beispiel nichts dagegen, einfach ein paar Krapfen mit ins Büro zu bringen und den Kollegen anzubieten. Vielleicht bekommt der ein oder andere durch solche Leckereien ja Lust, nach Büroschluss noch mit Ihnen um die Häuser zu ziehen."

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Karin Felicitas Hallinger
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86899 Landsberg am Lech

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