Pressemitteilung von Holger Rückert

Immobilienrecht und Immobilienkauf: Getrennte Beurkundung beim Notar


Garten, Bauen & Wohnen

Frankfurt, 26. Juni 2012 - Immobilienrecht und Immobilienkauf: Ist die gemeinsame Beurkundung eines Immobilienkaufs beim Notar vor Ort nicht möglich, bieten sich die getrennte Beurkundung bei zwei Notaren oder die Beurkundung bei einem Notar mit vollmachloser Vertretung des abwesenden Vertragspartners als Alternativen an.

Unabhängig davon, welche Immobilie verkauft wird, ist das Procedere bei der Eigentumswohnung, beim Hauskauf und der Gewerbeimmobilie immer das gleiche. Der Immobilienkaufvertrag wird normalerweise dadurch geschlossen, dass Käufer und Verkäufer sich bei einem Notar in einem gemeinsamen Termin zur Beurkundung von Angebot und Annahme treffen. Der gemeinsame Termin beim Notar hat den Vorteil, dass die Beteiligten unter Mitwirkung des Notars über den Vertragsinhalt bis zuletzt verhandeln können und vom Notar über etwaige Risiken ausreichend belehrt werden können.

Eine getrennte Beurkundung kann ausnahmsweise sachlich gerechtfertigt sein, wenn z.B. ein Vertragsteil auswärtig wohnt und eine lange Anreise antreten müsste. Dann darf der Käufer das Angebot an seinem Wohnort beim Notar, der Verkäufer die Annahme bei einem anderen Notar protokollieren lassen. Trotzdem ist Beurkundung in einem Kaufvertrag immer vorzuziehen.

Eine Alternative zur getrennten Beurkundung durch zwei Notare ist die Beurkundung des Kaufvertrages mit vollmachtloser Vertretung des abwesenden Urkundenbeteiligten. Dies ist oftmals die bessere Lösung, denn von beiden Parteien wird nur ein Notar beauftragt, der auch dem verhinderten Vertragspartner vor dem Beurkundungstermin den kompletten Vertragsentwurf übersendet und den Inhalt des Vertrages mit beiden Parteien vorher abstimmt.

Über Bettina Schmidt, Rechtsanwältin und Notar in Frankfurt am Main

Bettina Schmidt ist Gründerin der Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin aus Frankfurt am Main. Sie ist seit 1996 als Rechtsanwältin zugelassen und wurde 2011 zum Notar in Frankfurt berufen. Schwerpunkte der Frankfurter Kanzlei sind Arbeitsrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht sowie Vertragsrecht, AGB-Recht und Inkasso.

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Quelle:
http://www.schmidt-kollegen.com/aktuelles/presse/177-immobilienrecht-und-immobilienkauf-getrennte-beurkundung-beim-notar.html
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