Pressemitteilung von Sabrina Rymarowicz

Raus aus dem teuren Stromvertrag: In welchen Fällen der Wechsel des Stromanbieters möglich ist


Handel & Dienstleistungen

Berlin, 08. Mai 2014 - Angesichts stetig steigender Energiepreise nutzen immer mehr Verbraucher den zunehmenden Wettbewerb am Strommarkt. Wie Erhebungen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zeigen, haben bereits ein Drittel aller Haushaltskunden mindestens einmal den Stromanbieter gewechselt.* Insgesamt entscheiden sich jedes Jahr mehr als drei Millionen Haushalte für einen neuen Versorger - Tendenz steigend.** Doch in welchen Fällen und zu welchen Bedingungen können Kunden überhaupt ihren Anbieter wechseln? Die Antwort darauf gibt das Berliner Vergleichsportal TopTarif (www.toptarif.de) und erklärt, wann ein Anbieterwechsel möglich ist und worauf dabei geachtet werden sollte.

Preiserhöhung

Preiserhöhungen sind für viele Verbraucher der Hauptgrund, sich am Markt nach günstigeren Alternativen umzuschauen. Erhöht ein Anbieter seine Strompreise, können Haushalte von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Über die geplanten Preisänderungen und das Recht zur Sonderkündigung muss der Versorger seine Kunden mindestens sechs Wochen im Vorfeld informieren. In der Regel sind die Verträge dann fristlos zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung kündbar. Die genauen Regelungen finden sich auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Anbieter.

Änderung der Vertragsbedingungen

Ändert ein Stromversorger die Vertragsbedingungen, steht den Verbrauchern ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht zu. So schreibt das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) den Anbietern vor, ihre Kunden transparent und verständlich über die beabsichtigten Änderungen und ihre Rücktrittsrechte zu informieren. Werden die Vertragsbedingungen durch den Lieferanten einseitig geändert, dürfen Verbraucher ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Hinweis: Preiserhöhungen können ebenfalls als einseitige Vertragsveränderungen gemäß §41 EnWG angesehen werden.

Vertragsablauf

Läuft der Vertrag beim alten Versorger aus, haben Haushalte ebenfalls die Möglichkeit, sich nach Alternativen umzusehen und einen neuen Anbieter mit der Strombelieferung zu beauftragen. Für den reibungslosen Ablauf des Wechsels ist es wichtig, die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist einzuhalten, da sich sonst die Vertragslaufzeit bei vielen Tarifen automatisch verlängert. Die jeweils gültige Kündigungsfrist lässt sich den Tarifbestimmungen bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen.

Grundversorgung

Nach Angaben der Bundesnetzagentur befinden sich noch immer fast 37 Prozent aller Haushaltskunden in der gesetzlichen Grundversorgung.** Viele Verbraucher verschenken dabei bares Geld, denn Grundversorgungstarife gehören oft zu den teuersten Angeboten vor Ort. Für solche Haushalte, die z.B. noch nie einen Tarif- oder Anbieterwechsel vollzogen haben, sind die Wechselhürden in der jüngeren Vergangenheit noch einmal spürbar gesenkt worden. So kann der Grundversorgungsvertrag gemäß §20 der Stromgrundversorgungsverordnung jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Kunden in den gesetzlichen Basistarifen sind daher beim Anbieterwechsel deutlich flexibler als Verbraucher mit Laufzeitverträgen.

Flexible Sonderverträge

Ähnlich variabel wie Stromkunden in der Grundversorgung sind auch Haushalte, die einen flexiblen Vertrag bei ihrem derzeitigen Versorger abgeschlossen haben. In der Regel besitzen solche Tarife nur eine sehr kurze Mindestvertragslaufzeit und können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Solche Angebote eignen sich besonders für Verbraucher, die flexibel auf Änderungen am Strommarkt reagieren wollen.

Umzug

Immer mehr Verbraucher nutzen zudem die Möglichkeit, beim Umzug in eine neue Wohnung einen anderen Anbieter als den Grundversorger zu wählen. Den Daten der Bundesnetzagentur zufolge lag die Zahl der Anbieterwechsel im Rahmen eines Einzugs zuletzt bei fast 650.000 Haushalten im Berichtsjahr 2012.** Allerdings ist mit einem Umzug nicht immer auch die Möglichkeit zum Versorgerwechsel gegeben. Gerade Kunden mit Sonderverträgen sollten daher die sogenannten Umzugsklauseln in ihren Verträgen zur Sicherheit genau prüfen. In den meisten Fällen steht einer Kündigung und der Wahl eines neuen Stromanbieters aber nichts im Weg.

"Durch einen Anbieterwechsel können Stromkunden von erheblichen Preisunterschieden am Markt profitieren", erklärt Daniel Dodt von TopTarif. "Vielerorts beträgt die Spanne zwischen preiswerten und teuren Stromtarifen 30 Prozent und mehr." Auch die Angst vor einem Versorgungsausfall während des Wechselprozesses und danach ist unbegründet. "Der Anspruch auf eine lückenlose Energieversorgung ist im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes klar geregelt und wird durch den jeweiligen örtlichen Grundversorger sichergestellt", so Dodt.

Verbraucherportale wie toptarif.de (www.toptarif.de/strom) oder kostenlose Service-Hotlines wie 0800 - 10 30 49 810 helfen Verbrauchern, schnell und unkompliziert verfügbare Stromtarife zu vergleichen und kostenlos zu preiswerten Angeboten wechseln.
* Pressemitteilung des BDEW vom 27. Januar 2014: Kundenverhalten stärkt Wettbewerb.
** Vgl. Bundesnetzagentur, Bundeskartellamt (2013): Monitoringbericht 2013. S. 126 - S. 131.


Medienkontakt: Daniel Dodt | Tel.: +49.30.2000.912.206 | E-Mail: presse@toptarif.de
Sabrina Rymarowicz | Tel.: +49.30.2576.205.23 | E-Mail: presse@toptarif.de
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