Zwei Schuldnerverzeichnisse: ein Problem für Gläubiger
04.06.2014
Handel & Dienstleistungen
Köln, 04. Juni 2014 - Seit 2013 existieren zwei Schuldnerverzeichnisse (http://www.supercheck-bonitaet.de/supercheck-bonitaet/produkte/personenpruefung/schuldnerregister-32.html) : eines nach "altem" und eines nach "neuem" Recht. Folglich haben Gläubiger doppelten Aufwand und Kosten, wenn sie Informationen für die Zwangsvollstreckung brauchen oder die Kreditwürdigkeit einer Person prüfen möchten. Schneller und günstiger geht es über http://www.supercheck-bonitaet.de (http://www.supercheck-bonitaet.de) , worüber mit einem Klick beide Schuldnerverzeichnisse gleichzeitig abgerufen werden.
Kostengünstige Two-in-One-Lösung für die Zwangsvollstreckung
Hintergrund ist, dass die "alten" Einträge der dezentralen Schuldnerverzeichnisse bis 2012 nicht über das neue Gemeinsame Vollstreckungsportal der Bundesländer (www.vollstreckungsportal.de) abgefragt werden können. Angaben beispielsweise zur Eidesstattlichen Versicherung oder Haftanordnung sind nach wie vor mit einer Übergangsfrist ausschließlich über die örtlich zuständigen Vollstreckungsgerichte erhältlich - oder über supercheck-bonitaet.de.
Die Kosten der Supercheck- Auskünfte liegen bei 4,50 Euro für die Abfrage beider Schuldnerverzeichnisse und 5,90 Euro für eine Bonitätsprüfung (http://www.supercheck-bonitaet.de/supercheck-bonitaet/produkte/personenpruefung/bonitaetspruefung-30.html) mit zusätzlichen Angaben zu Inkassovorgängen. Supercheck erhebt keine Mitgliedschaftsgebühren oder Mindestabnahmemengen. Dadurch ist Supercheck eine günstige Alternative zum Vollstreckungsportal und ein zuverlässiger Dienstleister für die Zwangsvollstreckung in Kanzleien und Mahnabteilungen.
http://www.supercheck.de
Supercheck GmbH
Sülzburgstr. 218 50937 Köln
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