Pressemitteilung von Bodo Lopens

Hausverwaltung: Zufriedenheitsgarantie & Sonderkündigungsrecht


Handel & Dienstleistungen

Beim Kauf einer Ware besteht in aller Regel ein Rückgabe- oder Umtauschrecht, bei Abschluss einer Versicherung oder eines Bankdarlehens gibt es ein Widerrufsrecht, immer mehr Dienstleister gewähren eine Testphase, Verlage bieten ein Probeabo an ... Warum eigentlich verweigern nahezu alle Hausverwaltungen Ihren Kunden ein solches Privileg? Müsste nicht auch bei einer Hausverwaltung dasselbe gelten, was sonst in den meisten Bereichen des täglichen Lebens Normalität ist? Immerhin handelt es sich bei Verwaltungsobjekten um enorme Werte, die ein Höchstmaß an Vertrauen zwischen dem Verwalter und dem Eigentümer oder der Eigentümergemeinschaft bedingen - und bei einer neuen Miethausverwaltung oder WEG-Verwaltung muss das Vertrauen ja erst mal wachsen.
Eine Hausverwaltung zumindest sieht das offenbar so: Die BAFIS-Hausverwaltung in Halle (Saale) (http://hausverwaltung.bafis-halle.de) . Die Mitarbeiter der BAFIS GmbH mit Sitz im halleschen Paulusviertel vertreten die Auffassung: "Wer Zufriedenheit garantiert, braucht einen Kunden nicht per Knebelvertrag an sich zu binden". Diese Firmenphilosophie "lebt" die BAFIS, die sich seit mehr als 20 Jahren einen Namen als Immobilienmakler und Immobilienverwalter in Halle (Saale) (http://www.bafis-halle.de/lilac_cms/de/4752,,/Haus--und-WEG-Verwaltung.html) , Saalekreis und Umgebung gemacht hat. So sagt Hans-Joachim Holle als Geschäftsführer der BAFIS GmbH: "Ein zufriedener Eigentümer bleibt und empfiehlt die BAFIS-Hausverwaltung weiter, ein unzufriedener Eigentümer sollte unbedingt auch das Recht haben, sich einen anderen - aus seiner Sicht besseren - Dienstleister zu suchen. Alles andere ist eher unglaubwürdig!" Eine Logik, die durchaus einleuchtet und eine willkommene Abwechslung in der "Service-Wüste" Deutschland darstellt. Fragt sich nur, warum andere Hausverwaltungen - und das nicht nur in Halle (Saale) und Saalekreis - ihren Kunden ein solches Sonderkündigungsrecht nicht gewähren? Was spricht eigentlich dagegen, einen Service anzubieten, der für andere Dienstleister selbstverständlich ist? Spricht man bei Weiterbildungsveranstaltungen des IVD oder Hausverwalter-Verbandes mit anderen Hausverwaltern aus der Region Sachsen-Anhalt und Sachsen, so hört man als Standard-Antwort: "Der enorme Zeitaufwand, der mit der Einarbeitung für das neue Objekt einhergeht sowie der damit verbundene Personal- und Sachaufwand verbieten ein Sonderkündigungsrecht".
Hausverwalter Bodo Lopens und Steve Fels, der die Buchhaltung der BAFIS-Hausverwaltung erledigt, stellen ebenfalls übereinstimmend fest: "Die Aufnahme und Erfassung der Stammdaten, das Anlegen der Eigentümer-, Mieter- und Hausakten, das Einrichten der Verwaltungseinheiten im Buchhaltungsprogramm, die Objektaufnahme vor Ort und Abstimmung mit den übrigen Dienstleistern wie Hausmeister- und Reinigungsdienst, Lieferanten von Energie, Wasser und Abwasser, Müllabfuhr, Abrechner für den Wärmedienst usw, also all die Aufgaben, die in der Einarbeitungsphase von der neuen Hausverwaltung vorgenommen werden müssen, verlangen in der Tat ein Höchstmaß an Zeit und Sorgfalt." Da diese außerordentlichen Leistungen dem Neukunden, sprich: Eigentümer, in der Regel aber nicht gesondert in Rechnung gestellt werden - zumindest bei der BAFIS-Hausverwaltung in Halle (Saale) sind sämtliche Kosten mit der monatlich zu entrichtenden Verwaltergebühr (http://hausverwaltung.bafis-halle.de/lilac_cms/de/6373,,/Konditionen.html) bereits abgedeckt - besteht für den Hausverwalter natürlich das Risiko, dass der neue Eigentümer zum Monatsende kündigt und die ganze Arbeit praktisch weitestgehend umsonst war. Die sich hieran aber anschließende spannende Frage, warum ein Eigentümer denn von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen sollte, führt letztlich zu den Gründen, die die meisten Hausverwalter und WEG-Verwalter vor einer Zufriedenheitsgarantie mit Sonderkündigungsrecht (http://hausverwaltung.bafis-halle.de/lilac_cms/de/6458,,/Hausverwaltung/Zufriedenheitsgarantie.html) zurückschrecken lassen. Denn im Grunde genommen können ja nur 2 triftige Gründe vorliegen:
-Entweder hat der Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft einen wesentlich preisgünstigeren oder leistungsstärkeren Anbieter gefunden
-oder aber, es gibt keine Zufriedenheit mit dem Service der Verwaltung.
Beide Gründe jedoch hätte in diesem Fall der Hausverwalter zu vertreten, denn es obliegt ihm, dem Eigentümer als seinem Kunden ein vernünftiges Preis-Leistungs-Verhältnis für die Hausverwaltung anzubieten und in der täglichen Verwalter-Praxis das Service-Level zu garantieren, das im vertraglich vereinbarten Leistungskatalog unter "Pflichten des Hausverwalters" vorab zugesagt wurde.
Dementsprechend hat es ein Hausverwalter doch selbst in der Hand, ob ein Neukunde von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht oder nicht. Und dass ein Eigentümer aus reiner Langeweile den Verwalter wechselt, ist eher unwahrscheinlich. Nicht wenige Eigentümer oder Eigentümergemeinschaften haben schon mehrfach ihre Haus- und WEG-Verwaltungen gekündigt, weil sie einfach unzufrieden waren und sind deshalb umso erfreuter, wenn dann endlich eine Verwaltung gefunden wurde, die nicht nur Rundum-Service verspricht sondern auch tatsächlich leistet, damit "Ruhe" in die Miethausverwaltung, WEG-Verwaltung oder Sondereigentumsverwaltung einkehrt und man sich als Eigentümer seinen eigentlichen beruflichen Aufgaben widmen kann. Eine gute Leistung zu einem guten Preis - und das nicht nur auf dem Papier - ist letztlich die beste Treuegarantie, die ein Unternehmen überhaupt geben kann. Das gilt für alle Dienstleister gleichermaßen!
Damit für interessierte Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern aber auch Wohneigentümergemeinschaften in der Innenstadt von Halle (Saale) aber auch im Saalekreis und in der Stadt Leipzig ausreichend Zeit besteht, sich von dem umfangreichen Leistungen der BAFIS-Hausverwaltung ein klares Bild zu machen, gewährt diese ihren Neukunden innerhalb der ersten 6 Monate der Vertragslaufzeit im Rahmen ihrer Zufriedenheitsgarantie ein Sonderkündigungsrecht jeweils zum Monatsende. Da das erste halbe Jahr die intensivste und auch verwaltungstechnisch zeitaufwendigste Phase ist, bietet sich hier die optimale Gelegenheit, einander besser kennen zu lernen und zu prüfen, ob auch gehalten wird, was vorher versprochen wurde. Das ist fair, sicher und vor allem kundenfreundlich.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Website hausverwaltung.bafis-halle.de (http://hausverwaltung.bafis-halle.de) - hier finden Interessenten auch das Formular zur Anforderung eines kostenlosen Hausverwaltungs-Angebotes (http://hausverwaltung.bafis-halle.de/lilac_cms/de/6499,,form,,94/Kontakt.html) - oder unter der Telefonnummer 0345 / 38 83 850 - E-Mail: hausverwaltung@bafis.de.
Hausverwaltung WEG-Verwaltung Halle-Saale Probezeit Sonderkündigungsrecht Zufriedenheitsgarantie BAFIS-Hausverwalter Immobilien-Verwalter

http://hausverwaltung.bafis-halle.de
BAFIS-Hausverwaltung Halle (Saale)
Carl-von-Ossietzky-Straße 27 06114 Halle (Saale)

Pressekontakt
http://www.bafis-halle.de
BAFIS GmbH Halle (Saale)
Carl-von-Ossietzky-Straße 27 06114 Halle (Saale)


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel in dieser Kategorie
26.04.2024 | HELP-Akademie- die zertifizierte Bildungseinrichtung
Das HELP Business Coaching bietet maßgeschneiderte Unterstützung
26.04.2024 | schuhplus - Schuhe in Übergrößen - GmbH
schuhplus erhält COMPUTER BILD Auszeichnung "TOP SHOP 2024"
26.04.2024 | PRS Jakubowski ® Kostenlose Computer Entsorgung
Dank unserem Service können Sie sich schnell und unkompliziert von Computermüll befreien.
26.04.2024 | 3S Simons Secrity Systems SECUTAG®
Jenseits von Kiew und Gaza
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 0
PM gesamt: 409.119
PM aufgerufen: 69.392.693