Pressemitteilung von Katrin Köhler

Finanzdienstleistungen: Bereiche und Rechtsgrundlagen


Handel & Dienstleistungen

Grundsätzliche Unterscheidung von Finanzdienstleistungen

Anbieter von Finanzdienstleistungen sind Kreditinstitute inklusive Brokerage, Bausparkassen, Versicherungen, Finanzdienstleistungsunternehmen, Kreditkartenanbieter, freie Makler und an der Börse lizenzierte Broker. Es werden vier Einzelbereiche hinsichtlich der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen unterschieden:
-Bankgeschäfte nach dem Kreditwesengesetz
-Versicherungsgeschäfte nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz
-Finanzdienstleistungsgeschäfte nach §34 d GewO (Gewerbeordnung)
-Börsen- und Finanzdienstleistungsgeschäfte nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und einer Reihe weiterer Gesetze, die den Erwerb und die Übernahme von Wertpapieren regeln (WpÜG), des Weiteren die Prospektierung (WpPG, VerkaufProspG) und die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung (EAEG). Das letzte Gesetz ist auch für Banken bindend.
Die Unterscheidung zwischen den Beratungen und Vermittlungen nach §34 d GewO oder nach WpHG unter Aufsicht der BaFin ist sehr bedeutsam und seit den 2000er Jahren einer starken Entwicklung unterworfen. Bis zum Jahr 2007 genügte europaweit eine Gewerbeerlaubnis für die Vermittlung von Finanzgeschäften, der Nachweis einer Fachqualifikation war nicht erforderlich. Die Gesetze wurden und werden seither ständig auch für Einzelbereiche angepasst, was auch der 2007er/2008er Finanzkrise geschuldet ist. Ebenso unterscheiden sich die Eigenkapitalanforderungen an verschiedene Finanzdienstleister und die gesetzlichen Haftpflichtvorschriften auch für freie Vermittler.

Einzelbereiche der Finanzdienstleistungen

Es ist hier zwischen der soeben vorgenommenen fachlich-jurististischen Trennung und dem allgemeinen Sprachgebrauch zu unterscheiden. Teilt man die Finanzdienstleistungen wie unter http://www.finanzdienste.org geschildert in Bank- und Versicherungsgeschäfte sowie Anlagevermittlung und -beratung auf, würden sich folgende Bereiche ergeben:
-für das Bankwesen die Kontoführung inklusive Sparkonten und aller verbundenen Dienstleistungen sowie die Kreditvergabe
-für die Versicherungswirtschaft das gesamte Policengeschäft und damit verbundene Vermögensvorsorgeleistungen inklusive Beratung
-für die sonstigen Finanzdienstleistungen unabhängig von ihrer aufsichtsrechtlichen Würdigung die Anlagevermittlung und -beratung, multilaterale Handelssysteme, Börsenplatzierungen, Finanzportfolioverwaltung, Handel mit Derivaten und die Beratung hierzu, Drittstaateneinlagenvermittlung außereuropäisch, Factoring, Sortengeschäft und Leasing.
In der Praxis vermischen sich die einzelnen Bereiche, wobei die Gesetzgebung seit den 2000er Jahren versucht, diese zu segmentieren. So durfte beispielsweise bis Mai 2007 ein Versicherungsmakler durchaus auch andere Produkte aus dem Finanzsektor anbieten, dann folgte Deutschland der europäischen Richtlinie 2002/92/EG, die Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten wesentlich strenger reglementiert. Bis heute hat sich an der differenzierten Anwendung der entsprechenden Gesetze nichts geändert. Noch immer können freie Finanzberater nach § 34d GewO zwar Investmentfonds anbieten, die ihrerseits durch die BaFin streng überwacht werden, dürfen aber zu anderen Produkten höchstens Empfehlungen abgeben, wobei sie auf das Risiko einer Fehlinvestition ausdrücklich hinweisen müssen. Seit 2009 ist der Nachweis einer entsprechenden Qualifikation für die Finanzberatung erforderlich, wie sie Versicherungsmakler per IHK-Abschluss schon länger benötigen. Insgesamt lässt sich feststellen, dass durch europäische und deutsche Gesetzgebungsverfahren seit den 2000er Jahren der Anleger- und Verbraucherschutz im Finanzdienstleistungsbereich erheblich gestärkt wurde.

Finanzdienstleistungen in der Praxis

Im praktischen Sprachgebrauch werden Bank- und Versicherungsgeschäfte von der Anlageberatung zu Aktien, Fonds, Rohstoffen, Anleihen und den daraus abgeleiteten Derivaten abgetrennt. Der Anleger versteht unter Finanzdienstleistungen gewöhnlich die Beratung zu bestimmten Spar- und Anlageformen, die als derivate Finanzdienstleistung bezeichnet wird. Die Trennung vom Bankwesen und der Versicherungswirtschaft fällt jedoch nicht immer leicht, weil Banken auch Wertpapierkonten führen und Brokerage anbieten, ebenso wie Versicherungen allein durch die Art ihrer Produkte für den Kunden eine Anlage- und Vermögensvorsorge betreiben. Eine Kapitallebensversicherung ist auch ein Anlageprodukt mit einem geringfügig spekulativen Charakter, der sich in einer mehr oder weniger starken Rendite niederschlägt und daher Beratung erfordert. Als Branche sind Finanzdienstleistungen durch Vertriebsorganisationen gekennzeichnet, die als Allfinanzunternehmen verschiedenste Produkte anbieten. Das können sowohl Versicherungen und Bausparverträge als auch Kredite, Fonds und Einzelaktien sein, wenn die Vermittler hierzu die entsprechende börsenrechtliche Genehmigung besitzen. Die generelle Aufsicht über diese Vermittlung und Beratung liegt bei der BaFin. Wer sich also an einen Finanzdienstleister wendet, kann von der juristischen, auch haftungsrechtlichen Absicherung der Anlageberatung per se ausgehen, die Anlageentscheidung liegt jedoch beim Kunden. Der Finanzdienstleister wird ihn über die Möglichkeiten verschiedener Anlageformen umfassend beraten und auf Wunsch auch ein Portfolio führen. Der Vorteil für den Kunden liegt im umfassenden Marktüberblick und der Erfahrung von Experten, die sich in einer Renditeoptimierung und einer Risikominimierung niederschlägt.

http://www.finanzdienste.org
Katrin Köhler
Mollstrasse 66 65388 Schlangenbad

Pressekontakt
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