Altbausanierung - was ist zu beachten? Tipps von Dipl. Ing. Innenarchitektin Gesa Vertes
21.07.2021 / ID: 367849
Immobilien

Was ein Altbau ist, was beim Kauf beachtet werden sollte und was unter Umständen finanziert werden kann, haben wir uns von Dipl. Ing. Innenarchitektin Gesa Vertes erklären lassen.
WAS IST EIN ALTBAU?
Von Dipl. Ing. Innenarchitektin Gesa Vertes erfahren wir, dass Fachleute Häuser, die schon sehr lange benutzt, bewohnt oder bewirtschaftet werden, als Altbau bezeichnen. Allgemein fallen unter Altbauten alle Gebäude, die in einem anderen Stil als heute üblich und mit anderen Materialien als heute erlaubt, gebaut wurden. Des Weiteren gilt für diese Häuser, dass ohne Sanierung kein moderner Wohnkomfort möglich ist. Lange Zeit war das Jahr 1949 eine Grenze. Häuser, die davor erbaut wurden, galten automatisch als Altbau. Diese Grenze hat sich in den vergangenen Jahren verschoben. Mittlerweile werden auch Gebäude aus den 1970er-Jahren als Altbauten bezeichnet.
WAS IST BEIM KAUF EINES ALTBAUS ZU BEACHTEN?
Neben der Lage ist bei Altbauten vor allem der Zustand von Bedeutung. Gesa Vertes weist darauf hin, dass nicht selten die Bausubstanz über die Jahre hinweg durch Wind und Witterungseinflüsse in Mitleidenschaft gezogen wurde. In solchen Fällen ist eine umfangreiche Sanierung oft der letzte Ausweg. Dabei ist heute mehr denn je die Energieeffizienz bei Altbauten ein zentrales Thema. Besonders unsanierte Objekte entsprechen nicht den modernen Anforderungen, erläutert Dipl. Ing. Innenarchitektin Gesa Vertes verständlich. Wer nicht mit horrenden Energiekosten konfrontiert werden möchte, muss daher in der Regel in nachträgliche Sanierungsmaßnahmen investieren. Bevor der Kauf eines Altbaus in Erwägung gezogen wird, können auch Laien mithilfe einer Checkliste mögliche Schwachstellen erkennen und begutachten:
• Hängt das Dach schief oder fehlen Ziegel?
• Stehen noch alle Mauern?
• Bröckelt der Putz herunter?
• Sind Risse in der Fassade zu erkennen?
• Haben sich Stock-, Schimmel- oder Wasserflecken an den Wänden oder an den Decken gebildet?
• Sind noch alle Fenster vorhanden?
• Zieht es in manchen Räumen durch die Fenster rein?
• Sind die Fußböden noch intakt?
• Ist im Haus ein Holzwurmbefall zu erkennen?
• Ist die Treppe komplett vorhanden?
• Wann wurde die Heizanlage das letzte Mal ausgetauscht? Bei Gas- und Ölheizungen müssen die Kessel, wenn sie älter als 30 Jahre sind, bei Eigentümerwechsel erneuert werden.
• Steht das Haus unter Denkmalschutz?
Zudem sollte unbedingt ein Gutachter zurate gezogen werden. Dieser prüft den allgemeinen Zustand der Immobilie und kontrolliert daneben unter anderem:
• Die Tragfähigkeit der Decke.
• Die Fußböden und ob diese erneuert werden müssen.
• Den Zustand der Wasserleitungen und Elektrik.
• Die Dämmung des Hauses und der Rohre.
• Die Tragfähigkeit des Dachstuhls.
• In Fachwerkhäusern wird der Zustand der Holzbalken kontrolliert.
WAS KANN GEFÖRDERT WERDEN?
Dipl. Ing. Innenarchitektin Gesa Vertes macht darauf aufmerksam, dass für eine Altbausanierung sowohl Kreditanstalten für einen Wiederaufbau, zum Beispiel die KfW und beim Thema erneuerbare Energien, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle befragt werden können. Seit dem 1. Januar 2020 beziehungsweise 24. Januar 2020 gelten zudem neue Regelungen für die Förderung von Sanierungsarbeiten, teilt Gesa Vertes mit. Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 hat die Bundesregierung beschlossen, generell höhere Beträge für Sanierungsarbeiten zu zahlen.
Gefördert werden kann:
• Dämmung der Fassaden und des Daches
• Heizungsanlage
• Fenster
Dipl. Ing. Innenarchitektin Gesa Vertes informiert, dass eine weitere Möglichkeit zur Hilfe bei der Altbausanierung eine Förderung über die Wohnungsbauprämie ist. Die staatliche Subvention muss zum Kauf oder Bau eines Eigenheimes genutzt werden und wird an alle in Deutschland lebenden unbeschränkt steuerpflichtigen Personen ab dem Alter von 16 Jahren bezahlt. Natürlich kann auch das zusätzliche Abschließen eines Bausparvertrages sinnvoll sein. Generell muss das Jahreseinkommen der Antragsteller unter der gesetzlichen Fördergrenze liegen. Diese beträgt für das Jahr 2020 noch 25.600 Euro für Alleinstehende. Bei Ehepaaren beträgt der Wert 51.200 Euro. Seit dem 01.01.2021 sich die Summen auf 35.000 Euro beziehungsweise 70.000 Euro erhöhen, erläutert Gesa Vertes abschließend.
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Frau Gesa Vertes
Hemmingstedter Weg 153
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