Pressemitteilung von Sascha Herholz

Generationswechsel bei Heizkostenerfassung und Abrechnung


Immobilien

Bereits 2009 hat der Gesetzgeber die Heizkostenverordnung novelliert. Ab dem Abrechnungsjahr 2014 gibt es zwei entscheidende Neuerungen.

Bei zentralen Warmwasseranlagen reichte es bisher aus, den gesamten Warmwasserverbrauch mit Hilfe einer Formel zu errechnen. Während der Heizverbrauch durch energetische Sanierungen in den letzten Jahren immer weiter gesunken ist, blieb der Warmwasserverbrauch weitgehend konstant. Daher bildet die bisherige Formel den tatsächlichen Verbrauch nicht mehr korrekt ab.

Die neue Heizkostenverordnung schreibt daher vor, dass der gesamte Warmwasserverbrauch mit Hilfe eines oder mehrerer Wärmezählers zu messen ist. Diese Zähler können gekauft oder gemietet werden und müssen von einer Fachfirma installiert werden. Zu beachten sind dabei die Details, wo gemessen werden muss. Auch ist es wichtig, die Messgeräte an der richtigen Stelle zu installieren und auf die richtigen Proportionen zu achten: zu kleine Zähler zählen falsch, zu große Zähler sind zu teuer.

Eigentümer oder Verwalter, die sich nicht an diese neuen Regeln halten, riskieren, dass die Mieter die Heizkostenabrechnung anfechten und kürzen.

Weiterhin dürfen ab dem Abrechnungsjahr 2014 keine Geräte zur Verbrauchserfassung genutzt werden, die nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik entsprechen oder vor 1981 eingebaut wurden. Von dieser Regelung sind viele der alten Verdunstungsröhrchen betroffen.

Eigentümer von Häusern mit solchen veralteten Geräten sollten sich mit der Umstellung auf moderne elektronische Heizkostenverteiler beschäftigen. Elektronische Heizkostenverteiler sind weniger störanfällig und vermeiden ein Hauptproblem von Verdunstungsröhrchen: Die Kaltverdunstung. Dabei haben die Verdunstungsröhrchen unter anderem auch im Sommer einen Verbrauch gemessen, wenn gar nicht geheizt wurde. Auch lassen sich mit elektronischen Geräten Zwischenablesungen und Selbstablesungen durchführen. Die Abrechnungen werden transparenter und rechtssicherer.

Die Kosten für elektronische Heizkostenverteiler sind kaum höher als für Verdunstungsröhrchen. Die höhere Miete wird durch geringere Wartungskosten aufgewogen. Die Akzeptanz der Abrechnungen bei den Mietern ist um ein vielfaches höher.

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