Pressemitteilung von Lutz-Hendrik Groot Bramel

EU-Recht versus US-Recht: Wer darf auf in Europa gelagerte Cloud-Daten zugreifen?


IT, NewMedia & Software

Kelkheim, 24. April 2018

Ein anstehendes Urteil des amerikanischen Supreme Court wird auch hier in Europa mit Spannung erwartet. Haben US-Behörden Anspruch auf die Herausgabe von Cloud-Daten, die sie bei einem US-amerikanischen Unternehmen anfragen, auch wenn die Daten in Europa gespeichert sind? Die Entscheidung wird voraussichtlich im Juni fallen.

Der konkrete Fall: Microsoft weigert sich die Daten aus dem Outlook-Postfach eines möglichen Drogenhändlers an amerikanische Ermittler herauszugeben. Denn die Daten lagern in einer Cloud in einem Rechenzentrum in Irland. Das heißt: Hier treffen zwei verschiedene Rechtssysteme aufeinander: EU- und US-Recht. Die in Irland verarbeiteten Daten unterliegen EU-Recht. Dieses regelt den Datentransfer in Nicht-EU-Staaten. Nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung, die am 25. Mai in Kraft tritt, werden Anordnungen zur Herausgabe von Daten nur bei Ländern anerkannt, die ein Abkommen mit der EU haben.

Die US-Ermittler hingegen berufen sich gegenüber Microsoft auf ein US-Gesetz aus dem Jahr 1986, das die Freigabe der Daten ermöglicht. Damals gab es jedoch noch keine Cloud. Microsoft sagt daher, US-Recht gelte nur innerhalb der Grenzen der USA und weigert sich die Daten herauszugeben, um keinen Präzedenzfall zu schaffen. Die US-Regierung hingegen warnt, eine Entscheidung zugunsten von Microsoft können weitreichende Folgen haben, wenn es um die Sicherung von Beweisen geht, zum Beispiel wenn es um Kinderpornografie gehe.

Eine weitreichende Entscheidung für die Cloud-Branche

Vor dem Supreme Court sind zwei Gerichte zu keiner Entscheidung gekommen. Das Urteil ist für die gesamte Cloud-Branche relevant. Entsprechend schauen viele auf die Entscheidung des Supreme Court. Mehr als 30 nicht beteiligte Parteien haben sich zu dem Fall geäußert - IT-Konzerne und Interessengruppen genauso wie die EU. Es wird befürchtet, dass eine Entscheidung zugunsten der Herausgabe zu Milliardenverlusten für die Cloud-Branche führen könnte. Schließlich könnten US-Behörden dann auch im Ausland auf Daten zugreifen.

US- versus EU-Recht

Die Entscheidung des Gerichts wird bis Juni erwartet. Parallel dazu hat eine Gruppe von Senatoren einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, nach dem auch Durchsuchungsbefehle für im Ausland gelagerte Daten ausgestellt werden könnten. Gleichzeitig sollten Unternehmen bestimmte Rechte erhalten, die es ihnen ermöglichen ihre betroffenen ausländischen Kunden zu schützen. Mit diesem Gesetz würde die Entscheidung des Supreme Court von der Politik überholt.

Den originalen Artikel inklusive Bildquelle finden Sie auf unserem Blog: http://blog.easy-insure.eu/2018/04/24/eu-recht-versus-us-recht-wer-darf-auf-in-europa-gelagerte-cloud-daten-zugreifen/

Bildquelle: Flickr Kin Lane
EU. US Recht IT Cloud Data

http://www.easy-insure.eu
gb.online gmbh
Frankfurter Str. 93 65779 Kelkheim

Pressekontakt
http://www.easy-insure.eu
gb.online gmbh
Frankfurter Str. 93 65779 Kelkheim


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Lutz-Hendrik Groot Bramel
19.07.2018 | Lutz-Hendrik Groot Bramel
Die HDI Cyberversicherung für Architekten und Ingenieure
18.05.2018 | Lutz-Hendrik Groot Bramel
Net IT by Hiscox - die neue Berufshaftpflicht von Hiscox
Weitere Artikel in dieser Kategorie
02.05.2024 | let’s dev GmbH & Co. KG
Nicht nur die beste, sondern die individuellste digitale Lösung
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 0
PM gesamt: 409.373
PM aufgerufen: 69.481.671