Pressemitteilung von Bahr Dr. Martin

Gericht stärkt Position der Open-Source-Branche


IT, NewMedia & Software

Hamburg, 10. Februar 2011 - Das Landgericht Bochum hat ein richtungsweisendes Urteil für Open-Source-Entwickler ausgesprochen: Wer eine lizensierte Open-Source-Software kommerziell nutzt, muss Autor und Quellcode nennen - sonst drohen Schadensersatzforderungen. Damit gab erstmals ein deutsches Gericht einem Software-Entwickler Recht, der beim Vertrieb eines Programms seine in der Lesser General Public License (LGPL) verankerten Urheberrechte als verletzt ansah (AZ I-8 O 293/09).

Die adhoc dataservice GmbH aus Virneburg kann Schadenersatz fordern. Hintergrund: Die ZDF-Software "WISO Mein Büro 2009" hat das Open-Source-Programm "FreeAdhocUDF" ohne Nennung des Quellcodes in ihre Software implementiert. "FreeAdhocUDF" war unter den Bedingungen der Lesser General Public License (LGPL) im Internet frei veröffentlicht und kostenlos zur Verfügung gestellt worden. Nach Auffassung des Bochumer Landgerichts hat das beklagte Software-Unternehmen das Programm jedoch unberechtigt verwendet, indem es bei der späteren Nutzung weder Autor noch Quelltext genannt hat.

Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr sieht in dem Urteil eine richtungsweisende Entscheidung für die gesamte Branche: "Open-Source-Entwickler haben bisher nicht versucht, ihre Urheberrechte einzuklagen. Das Risiko, den Prozess zu verlieren und auf den Kosten sitzen zu bleiben, war ihnen bisher zu groß. Das dürfte sich nun ändern." Bahr hatte den Geschäftsführer der adhoc dataservice GmbH, Dipl.-Ing. Christoph Theuring, in dem Rechtsstreit vertreten. "Mir war es wichtig, den kommerziellen Missbrauch von Open-Source-Angeboten zu stoppen", sagt Theuring. "Die finanzielle Entschädigung spielte bei meiner Klage keine Rolle."

Das Bochumer Urteil stärkt die Position der freien Software-Entwickler - auch wenn für die Kreativen im Open-Source-Bereich wirtschaftliche Interessen nicht im Vordergrund stehen. Oftmals ist die Nennung des Autorennamens viel entscheidender in der Szene, um beispielsweise für neue Aufträge weiterempfohlen zu werden. In welcher Höhe die Buhl Data Service GmbH Schadensersatz zahlen muss, wird im weiteren Verlauf der Stufenklage entschieden.

Das Urteil im Volltext steht allen Interessierten kostenlos auf der Website der Kanzlei Dr. Bahr zur Verfügung: http://www.dr-bahr.com/download/zdf-wiso-mein-buro-urheberrechtswidrig.pdf
Open Source Urheberrecht LPGL ZDF WISO Programm Software

http://www.Dr-Bahr.com
Kanzlei Dr. Bahr
Mittelweg 41 a 20148 Hamburg

Pressekontakt
http://www.Dr-Bahr.com
Kanzlei Dr. Bahr
Mittelweg 41 a 20148 Hamburg


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Bahr Dr. Martin
10.02.2011 | Bahr Dr. Martin
ZDF-Software verletzt Urheberrecht
Weitere Artikel in dieser Kategorie
25.04.2024 | HORN & COSIFAN Computersystem GmbH
"Kicken und Coden" am Girls`Day 2024
25.04.2024 | PRS Jakubowski ® Kostenlose Computer Entsorgung
Sie können sich auf umweltschonende Weise von alten Firmenrechnern trennen.
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 25
PM gesamt: 409.088
PM aufgerufen: 69.390.090