"Freigegeben ab 18!" - E-Postbrief garantiert Jugendschutz im Online-Handel
13.10.2011
IT, NewMedia & Software
Bonn, 13. Oktober 2011: Der E-Postbrief garantiert ab sofort dem Onlinehändler die Volljährigkeit des Bestellers. Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) hat das neue Kommunikationsmedium der Deutschen Post als sogenanntes "übergreifendes Jugendschutz-Konzept" eingestuft.
Mit dieser Einstufung besitzt der E-Postbrief das höchstmögliche Qualitätsniveau zur Altersprüfung im Internet. Onlinehändler, die den E-Postbrief bei Kundenbestellungen einsetzen, erfüllen somit bei korrekter Umsetzung des von der KJM bewerteten Konzeptes die rechtlichen Vorgaben des Jugendschutzes. Der Markt für Bezahl-Downloads wächst rasant: Im vergangenen Jahr gaben Bundesbürger nach Angaben des IT-Branchenverbands Bitkom bereits knapp 400 Millionen Euro für Online-Inhalte aus.
Der E-Postbrief stellt sicher, dass altersbeschränkte Content- und Softwaredownloads nur von volljährigen Kunden erworben werden. Verbraucher können nun Filme und Spiele mit Altersbeschränkung bequem innerhalb weniger Minuten kaufen und herunterladen. Onlinehändlern ermöglicht der Einsatz des E-Postbriefs eine enorme Vereinfachung der zuweilen umständlichen Bestellprozesse. "Der E-Postbrief ermöglicht Anbietern von Bezahl-Downloads durch die attestierte Altersverifikation neue Chancen zur Vermarktung ihrer Produkte", sagt Ralph Wiegand, Mitglied des Bereichsvorstands Brief der Deutschen Post.
Der Ablauf beim Kauf eines Downloads ist einfach: Der Kunde gibt bei der Online-Bestellung seine E-Postbrief-Adresse an. Sie ist ein zweifelsfreier Beleg für seine Identität und seine Volljährigkeit: Denn wer sich für den E-Postbrief registrieren lässt, muss mindestens 18 Jahre alt sein und sich in einer Postfiliale persönlich mit seinem Personalausweis identifizieren. Der Online-Anbieter sendet dem Besteller nun einen Sicherheitscode an dessen E-Postbrief-Adresse. Mit diesem Code kann der Kunde die Online-Bestellung abschließen und den Download starten. Für indizierte Software und Content, die besonderen Jugendschutzbestimmungen unterliegen, gibt der Käufer als zusätzliche Sicherheitsstufe noch eine Handy-Tan ein.
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