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01.02.2021 | Maschinenbau | geschrieben von Frau Sabine Hansen¹ | Pressemitteilung löschen
Fachkraft für Arbeitssicherheit zur betrieblichen Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen
Seit 2007 bin ich im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie im Qualitätsmanagement tätig und verfüge über einschlägige Erfahrungen in der betrieblichen Umsetzung sowie bei der Einführung von Managementsystemen. Aktuell arbeite ich als Freelancer in der Funktion als Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) und Brandschutzbeauftragter. Durch effiziente Strukturen und Zusammenarbeit mit Spezialisten und Dienstleistern scheue ich mich nicht vor großen Herausforderungen. Meine strukturierte Arbeitsweise, mein lösungsorientiertes Handeln sowie meine Teamfähigkeit garantieren Ihnen termingerechte und umfassende Bearbeitung der übertragenen Aufgaben. Zu den besonderen Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit zählen: Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsumgebung und zu sonstigen Fragen der Ergonomie Sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen und der technischen Arbeitsmittel sowie der Arbeitsverfahren Untersuchung von Arbeitsunfällen sowie die Auswertung der Ergebnisse Information aller im Betrieb Beschäftigten über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie ei der Arbeit ausgesetzt sind, und entsprechende Präventionsmaßnahmen Die Aufgaben des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit lassen sich nicht trennscharf abgrenzen. Beide tragen dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) zufolge Sorge dafür, den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen hinsichtlich Prävention und Gesundheitsschutz zu beraten. Während der Betriebsarzt vor allem für den Gesundheitsschutz zuständig ist, befasst sich die Fachkraft mit allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Sie muss eine spezielle Ausbildung für ihren Aufgabenbereich vorweisen. Der Betriebsarzt unterliegt zudem der Schweigepflicht, die Fachkraft nicht. Gegenstände der Beratung durch den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit sind etwa die Planung und Unterhaltung von Betriebsanlagen bis hin zu den sanitären Einrichtungen. Auch bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln, der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln sowie bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen sind beide gefragt. Weitere gemeinsame Aufgabengebiete sind: Begehung der Arbeitsstätten Mitteilung von festgestellten Mängeln Unterbreiten von Vorschlägen zur Beseitigung der Mängel gegebenenfalls Kontrolle der Einhaltung von Vorgaben zur Arbeitssicherheit Diese Pressemitteilung wurde über Connektar publiziert. ¹ Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich.ADK Arbeitssicherheit Dietmar Kleindienst Herr Dietmar Kleindienst Am Stadtpark 12 03172 Guben Deutschland fon ..: 01522/4176186 web ..: http://www.arbeitssicherheitdk.de email : Info@arbeitssicherheitdk.de Pressekontakt INTRAG Internet Regional AG Frau Sabine Hansen Sophienblatt 82 - 86 23114 Kiel fon ..: +49 (431) 67070 199 web ..: https://www.regional.de email : pressestelle@intrag.de Weitere Meldungen in der Kategorie "Maschinenbau"
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