Pressemitteilung von Sven Waldherr

Tarifwechsel private Krankenversicherung


Medizin, Gesundheit & Wellness

Wenn wir heute über einen Tarifwechsel in der Privaten Krankenversicherung sprechen bzw. Sie sich damit befassen, dann hat das in aller Regel nur mit einem Thema zu tun. Die ständig steigenden Beiträge für Sie persönlich abzumildern.

Eines der probatesten Mittel beim PKV Tarifwechsel ist wohl die Änderung der Selbstbeteiligung.

Probat und einfach deshalb, weil hier sehr schnell und unkompliziert eine entsprechende Beitragssenkung erwirkt werden kann.

Betrachten wir uns die einzelnen Varianten beim PKV Tarifwechsel i. S. v. Änderung der Selbstbeteiligung etwas genauer.

Grundsätzlich gibt es bei zwei verschiedene Varianten!

Variante I - Feste SB

Bei einer festen Selbstbeteiligung ist pro Versicherungsjahr (i. d. R. 01.01. - 31.12.) ein fixer Eurobetrag, z. B. EUR 500, vorgegeben.
Rechnungen (Liquidationen), die bis zu diesem Betrag bei der Privaten Krankenversicherung eingereicht werden, werden von der PKV nicht erstattet. Erst ab dem darüber hinausgehenden Betrag wird im Rahmen der tariflichen Leistung eine Erstattung Seitens der PKV an den Versicherten ausbezahlt.



Nebenbei bemerkt:

Wenn Sie einen Tarif mit SB EUR 500 haben, sollten Sie zunächst für eine gewisse Zeit die Rechnung "bunkern" und nicht direkt und sofort einreichen. Es kann nämlich sein, dass Sie z. B. am Jahresende insg. Rechnungen von meinetwegen EUR 700 haben, Sie der Meinung sind, dass Sie jetzt eine Erstattung von z. B. EUR 200 bekommen würden, wenn Sie jetzt alle Rechnungen einreichen, und jetzt meinen, das Richtige getan zu haben!

Weit gefehlt!

Was Sie vielleicht nicht bedacht haben, ist, dass Sie u. U. bei Ihrem Tarif auch eine sog. Beitragsrückerstattung bekommen. Will heißen, dass wenn Sie keine Rechnungen einreichen, dafür sozusagen belohnt werden. Wenn Sie jetzt für Ihre PKV einen mtl. Beitrag von z. B. EUR 350 zahlen (berücksichtigt wird nur der eigentlichen Tarif, also keine Zusatzbausteine wie Kranken (haus) tagegeld, Pflegeergänzung, usw.) und der Versicherer Ihnen bei "kostenbewussten" Verhalten eine Beitragsrückerstattung von meinetwegen zwei Monatsbeiträge, also EUR 700 für Ihre private Krankenversicherung ausbezahlt, dann erkennen Sie sehr schnell, dass durchaus ein paar Minuten Aufwand pro Jahr sinnvoll sind, um zu schauen, ob es für Sie vernünftig ist, Rechnungen überhaupt einzureichen.
Und das schöne daran. Es gibt vereinzelt Tarif, die eine Staffelung in den Beitragsrückerstattungen eingebaut haben. D. h. mit zunehmenden leistungsfreien Jahren, bekommen Sie auch zunehmend mehr Monatsbeiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung rückvergütet.

Nun aber wieder zurück zum eigentlichen Thema PKV Tarifwechsel und der Möglichkeit der Änderung der Selbstbeteiligung.

Wenn Sie also jetzt im Rahmen eines PKV Tarifwechsels Beiträge sparen wollen, liegt es auf der Hand, dass am einfachsten eben die Variante, die SB zu erhöhen, ist.

Über das Für und Wieder, die damit verbundenen Konsequenzen und Auswirkungen dann später noch ein wenig mehr!

Variante II - prozentuale SB

Neben dem festen Selbstbehalt gibt es im Rahmen des Tarifwechsel PKV auch noch die Möglichkeit des prozentualen SB! Hier wird, unabhängig von der Höhe der Rechnung / Liquidation pro eingereichter Rechnung ein prozentualer Teil der mgl. Erstattung, z. B. 20 %, abgezogen. Meist sind diese prozentualen SB nach oben hin gedeckelt. So kann eine Regelung für Ihre private Krankenversicherung z. B. lauten "SB 20 % max. EUR 1.200 pro Jahr"!

Das Spiel mit einzureichenden Rechnungen und Beitragsrückerstattung ist auch hier wieder gegeben.

Bei beiden Varianten - feste oder prozentuale SB - gibt es dann auch die Möglichkeit, dass sich die SB nur auf einzelne Leistungsbausteine bezieht. So kann z. B. die SB nur auf den ambulanten Bereich angerechnet werden.

Oder es ist eben so, dass sich die SB auf die gesamten Leistungsbausteine (ambulant, stationär und zahn) bezieht. Dies ist meist bei sog. Kompakttarifen der Fall.

Sie sollten also bei einem Tarifwechsel Ihrer privaten Krankenversicherung schon genau hinschauen, wo und wie sich die SB, wenn Sie einen Tarifwechsel PKV vollziehen, auf den dann für Sie neuen Tarif, auswirkt!

So kann es passieren, dass Sie am Anfang in einem sog. Bausteintarif versichert, nur eine SB im ambulanten Bereich haben, später, nachdem Sie sich mit dem Thema Tarifwechsel PKV beschäftigt haben, Sie dann feststellen werden, dass Sie jetzt einen Kompakttarif haben, bei dem die SB auf sämtliche Teile des Versicherungsschutzes ausgedehnt ist.

Ein Tarifwechsel Ihrer Krankenversicherung, bei dem der Schwerpunkt eben auf die SB ausgerichtet ist, sollte daher etwas genauer durchdacht werden.

Wenn Sie also heute mit Ihrem Außendienstmitarbeiter über Beitragsersparnis bei Ihrer privaten Krankenversicherung sprechen, oder bei Ihrem Versicherer anrufen, welche Varianten eines Tarifwechsels Ihrer Krankenversicherung im Hinblick auf Betragsersparnis möglich ist, wird eben (leider) sehr schnell der Kundenwunsch damit "befriedigt", dass eben innerhalb des bestehenden Tarifes eine höhere SB angeboten wird.

Das eigentliche Problem - die Ursache - wird hier zur Gänze nicht beachtet!

Nämlich: Ihr Tarif - unabhängig von SB!!!

Und weshalb sollte ein Versicherer im Rahmen eines PKV Tarifwechsels Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie versicherten Kollektiv in dieser Tarifserie entfliehen können und damit Beiträge sparen? Dies hätte doch nur die Wirkung, dass die neuen jungen Tarife, welche zum Neukundenfang gedacht sind durch Sie als "schlechtes Risiko" wieder teurer werden. Nachvollziehbar, oder? Gerne können Sie für weiterführende Informationen auch unsere Homepage unter http://www.kv-tipps.info besuchen.

Abschließend sei noch bemerkt, dass die Versicherer auch gerne im Rahmen einer wieder einmal ins Haus stehenden Beitragsanpassung neben dem Beitrag auch die SB erhöhen. Oft geschieht dies - und ich bin hier zugegeben ein wenig provokativ - verdeckt, bzw. in einem kleinen Nebensatz erwähnt, dass der Versicherte hier nicht viel Kenntnis erlangt. Zumal er sich über die Beitragsanpassung - und die würde noch gravierender ausfallen, würde der Versicherer nicht hier auch noch die Stellschraube an der SB drehen - vermutlich stark ärgern wird.

FAZIT:

Alles in Allem ist Ihnen mit einem Tarifwechsel PKV, der nur auf einer Erhöhung der SB basiert und heute Beiträge spart, nur temporär geholfen.
Bei diesem Krankenversicherungswechsel bzw. Tarifwechsel ist die Ursache zu suchen und zu behandeln und nicht die Wirkung! Sprich der Wechsel von Ihrem überalterten Tarif in eine neue Tarifgeneration mit einem jüngeren und gesünderen Kollektiv

Gerne beraten wir Sie auch unabhängig und neutral zu diesem Thema.
Sie können auch gerne ein bisschen auf unserer Hompage http://www.kv-tipps.info
stöbern und bei Bedarf einen persönlichen Termin mit uns buchen.


Ihre http://www.kv-tipps.info Profis
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Bayerwaldstrasse 3 93034 Passau

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