Pressemitteilung von Frank Eickmann

Arzneimittel im Straßenverkehr


Medizin, Gesundheit & Wellness

Stuttgart - Viele Menschen nehmen manchmal oder sogar dauerhaft Medikamente ein. Oftmals wird dabei nicht daran gedacht, dass Arzneimittel die Fahrtüchtigkeit oder allgemein die Reaktionszeiten einschränken können. Darum weist der Landesapothekerverband Baden-Württemberg darauf hin, dass schon rezeptfreie Arzneimittel wie ein Erkältungssaft oder Mittel gegen Allergien Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit haben können. Insgesamt empfehlen die Apothekerinnen und Apotheker in Baden-Württemberg, sich hierzu gezielt beraten zu lassen oder den Beipackzettel gründlich zu lesen.

Christoph Gulde, Vizepräsident des Landesapothekerverbandes Baden-Württemberg erklärt: "Ich kenne viele Patienten, bei denen erst ein Arzneimittel dazu führt, dass sie wieder am Leben und am Straßenverkehr teilnehmen können. Das trifft zum Beispiel auf einen gut eingestellten Diabetiker zu. Oder auch Menschen mit Epilepsie können durch Medikamente, die die Krampfanfälle eindämmen, wieder am Verkehr teilnehmen. Manche Arzneimittel haben aber eine gegenteilige Wirkung - sie vernebeln die Wahrnehmung. Hier wollen wir sensibilisieren. Verkehrsteilnehmer ist nicht nur der Autofahrer, sondern auch der Fußgänger oder der Radler. Alle müssen sich bewusst sein, dass manche Arzneimittel Beeinträchtigungen mit sich bringen können, die einen selber oder andere gefährden können."

Schon harmlose Augentropfen können das Sehen so beeinflussen, dass man nicht sicher am Verkehr teilnehmen kann. Auch beruhigende - also sedierende Arzneimittel oder Schlafmittel können gefährlich sein, weil sie so genannte Überhänge entwickeln können, zeigt der Apotheker auf: "Das heißt, sie nehmen am Abend ein Schlafmittel oder ein Beruhigungsmittel ein und sind aber am Morgen noch be-nommen. Das kann zum Beispiel auch schon bei freiverkäuflichen Schlafmitteln passieren."

Auch manche Schmerzmittel haben eine so starke Wirkung, dass sie die Reaktionsfähigkeit stark herabsetzen können. Weitere Beispiele sind stark blutdrucksenkende Medikamente, die den Kreislauf so herunterregeln können, dass man nicht fahrtüchtig ist. Gleiches gilt für manche Arzneimittel gegen Reiseübelkeit. Die darf der Fahrer selbst nicht einnehmen. "Bei all diesen Arzneimitteln ist der Blick in den Beipackzettel immer besonders wichtig. Dort stehen die Hinweise auf die eingeschränkte Fahrtüchtigkeit oder Gefährdungen beim Bedienen von Maschinen mit aufgeführt. Wer sich unsicher ist, sollte immer den Arzt oder Apotheker konkret darauf ansprechen."

Bildquelle: © Bernd Leitner/clipdealer.com
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