Selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben
08.05.2020 / ID: 344617
    
  Medizin, Gesundheit & Wellness
    
  Damit Menschen auch im Alter oder bei Pflegebedarf so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben können, muss die Wohnung manchmal baulich verändert werden. Anlässlich des Internationalen Tages der Pflege am 12. Mai informieren die ARAG Experten über gesetzliche Regelungen und Fördermöglichkeiten, um die eigenen vier Wände barrierefrei zu gestalten, und erklären, worauf man bei der Wohnungsanpassung achten sollte.
Zuschuss der Pflegeversicherung
Der Zuschuss für Umbaumaßnahmen wird nur gezahlt, wenn Betroffene eine Pflegestufe erhalten haben. Die Pflegekasse zahlt dann bis zu 4.000 Euro als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen, die die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen, erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen. Dieser Zuschuss kann laut Bundesministerium für Gesundheit auch ein zweites Mal gewährt werden, wenn sich die Pflegesituation so verändert, dass neue Maßnahmen nötig werden. Wohnen mehrere anspruchsberechtigte Pflegebedürftige zusammen, kann der Zuschuss je Person maximal 4.000 Euro und insgesamt maximal 16.000 Euro betragen. Darüber hinaus gibt es nach Auskunft der ARAG Experten Förderprogramme von Bund und Ländern (https://www.serviceportal-zuhause-im-alter.de/programme/foerdermoeglichkeiten-bund.html) für einen altersgerechten Umbau von Wohnraum.
Bauliche Maßnahmen
Eine notwendige Maßnahme, die bezuschusst wird, ist beispielsweise die Türverbreiterung. Türen sollten nach Angaben der ARAG Experten eine Mindestbreite von 0,95 Metern haben, damit ein Rollstuhl hindurch passt. Im Zuge dessen sollten auch Türschwellen entfernt werden. Sind Stufen zur Wohnung vorhanden, werden fest installierte Rampen und ein Handlauf an beiden Seiten der Rampe benötigt. Stufen in der Wohnung können mit einem Treppenlifter ausgestattet werden.
Zuschüsse gibt es aber auch bei einem pflegegerechten Umbau des Badezimmers, das zu den gefährlichsten Räumen für Pflegebedürftige gehört. Hier empfehlen die ARAG Experten zunächst die Anbringung von Haltegriffen an Badewanne oder Dusche und das Auslegen des Wannenbodens mit einer rutschfesten Gummimatte. Ist eine Badewanne vorhanden, kann eine Badewanneneinstiegshilfe installiert werden: Ein Tritthocker, der das sichere Ein- und Aussteigen aus der Wanne unterstützt. In einer Dusche kann das Duschen erleichtert werden, wenn ein Klappsitz an der Wand angebracht oder ein spezieller Duschstuhl in die Dusche gestellt wird. Am besten ist jedoch der Umbau zu einer ebenerdigen, stufenlosen Dusche, die auch mit einem Rollstuhl oder Rollator befahren werden kann.
Frühzeitig beraten lassen
Die ARAG Experten empfehlen dringend, sich beraten zu lassen, bevor die Umbaumaßnahmen begonnen werden. Denn im schlimmsten Fall bleibt man auf teuren Umbaukosten sitzen, weil die Pflegeversicherung sie nicht erstattet. Beraten lassen können sich Betroffene in über 250 Wohnungsberatungsstellen (http://www.wohnungsanpassung-bag.de/seite/259749/wohnberatungstellen.html) in ganz Deutschland.
Nicht jeder Umbau ist steuerlich relevant
Das Finanzamt prüft genau, welche Umbaumaßnahmen gerechtfertigt sind. Und dabei wird streng geurteilt, ob es sich um abzugsfähige, außergewöhnliche Belastungen handelt. In einem konkreten Fall versagte das Finanzamt den Kostenabzug für den Ausbau eines unbefestigten Weges im Vorgarten, der für einen Rollstuhl zu schmal war, sowie den Einbau von daran anschließenden Hochbeeten. Da die Terrasse auf der Rückseite des Hauses problemlos mit einem Rollstuhl erreichbar war und der Garten dadurch nutzbar war, bestand keine dringende Notwendigkeit für die 6.000 Euro teure Maßnahme. Nach richterlicher Ansicht übersteigt der Umbau eines Gartens den durchschnittlichen Wohnkomfort. Immerhin wurden 20 Prozent der Lohnkosten steuerlich berücksichtigt (Finanzgericht Münster, Az.: 7 K 2740/18 E). Das Urteil ist nach Auskunft der ARAG Experten zur Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sport-und-gesundheit/
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