Entlastungsleistungen nach Sozialgesetzbuch: Betreuung in häuslicher Gemeinschaft förderfähig
29.06.2022 / ID: 378320
    
  Medizin, Gesundheit & Wellness
    
  
Um Pflegebedürftige und deren Familien finanziell zu unterstützen, hat der Staat mit dem sogenannten Entlastungsbeitrag ein Instrument geschaffen, um die Aufwendungen für Leistungen der Tages oder Nachtpflege, Leistungen der Kurzzeitpflege, Leistungen der zugelassenen Pflegedienste (oder zugelassenen Betreuungsdienste) im Sinne des § 36 SGB XI und Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des Paragraf 45a zumindest teilweise zu erstatten.In Paragraf 45b Sozialgesetzbuch (SGB), Elftes Buch (XI), heißt es dazu konkret: "Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags." Der Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 1.500 Euro im Jahr im gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. "Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags", heißt es beim Bundesministerium für Gesundheit.
Davon profitieren die Kundinnen und Kunden der SHD Seniorenhilfe aus Dortmund (www.shd-dortmund.de). Das Unternehmen stellt an Rhein und Ruhr, in Westfalen und in der Region Rhein-Nahe für Senioren Betreuungskräfte für ein 24-Stunden-Konzept zur Verfügung und ist seit März als Dienstleister für Entlastungen im Alltag gemäß Sozialgesetzbuch anerkannt. Kunden können also zukünftig die Rechnungen der SHD Seniorenhilfe bei ihrer Pflegekasse einreichen und 125 Euro als Entlastungsbetrag von der monatlichen Service-Rechnung für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft zurückerhalten. Voraussetzung hierfür ist ein bestehender Pflegegrad auf mindestens Stufe 1. Zudem können Kunden mit mindestens Pflegestufe 2 zusätzlich zu den Erstattungen aus dem Entlastungsbetrag gemäß Sozialgesetzbuch bis zu 40 Prozent der sogenannten Pflegesachleistungen ebenfalls in eine Erstattung der SHD-Rechnung umwandeln.
Der Vorteil: "Zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag gehören nach Paragraf 45a SBG auch die Beratung und Begleitung bei der Inanspruchnahme einer Betreuung in häuslicher Gemeinschaft, auch bekannt als 24-Stunden-Seniorenbetreuung. Das bedeutet, dass diese Betreuungspersonen bei den Pflegebedürftigen mit im Haushalt wohnen und alle Aufgaben, die eine ältere Person in der Vergangenheit selbst erledigt hat, übernehmen. Das erbringt größte Erleichterungen für alle Betroffenen und deren Angehörige im Alltag und kann die klassische medizinische Pflege ergänzen", sagt Stefan Lux, der auch ist im Vorstand des Branchenverbandes VHBP - Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. als stellvertretender Vorsitzender aktiv ist.
Die gesetzliche Förderung ist aber kein Selbstläufer. Die korrekte Berechnung ist eine komplexe Aufgabe, und die Umwandlung unterliegt bestimmten Bedingungen. Stefan Lux betont: "So muss man beispielsweise genauer hinschauen, wenn Menschen bereits Pflegesachleistungen zum Beispiel durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Der Vorteil: Für eine Umwandlung der Pflegesachleistung ist nur eine Mitteilung an die Pflegekasse notwendig. Das erleichtert den Prozess."
Apropos genaue Analyse und Beratung: Die SHD-Pflegedienstleitung Sandy Hipp hat die Beratung zum Thema Pflege für Familien und Betreuungskräfte übernommen, ist Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die Pflege für die Familien, Betreuungskräfte und Mitarbeiterinnen der SHD, führt die Schulung der Betreuungskräfte in den Familien durch und entwickelt Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Dienstleistungen gegenüber den Familien und Betreuungskräften. Mit dem Inkrafttreten der Pflegereform zum 1. Januar 2022 dürfen examinierte Pflegefachkräfte ihren Patienten auch Pflegehilfsmittel verschreiben. Sandy Hipp kann daher beim Bedarf von Pflegehilfsmitteln schnell auf alle Anforderungen reagieren, ohne dass der Hausarzt eingeschaltet werden muss.
SHD Seniorenhilfe www.shd-dortmund.de Seniorenbetreuung Betreuung in häuslicher Gemeinschaft Seniorenbetreuung auf Stundenbasis Dortmund Pflege Entlastungsleistungen Sozialgesetzbuch 
SHD Seniorenhilfe Dortmund GmbH
Herr Stefan Lux
Berghofer Straße  176
44269  Dortmund
Deutschland
fon ..: 0231 5897988-0
web ..: http://www.shd-dortmund.de 
email : info@shd-dortmund.de
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