Pressemitteilung von Karsten Leidloff

Neues Gesetz zum Schuldenerlass für Nicht-Krankenversicherte tritt in Kraft


Politik, Recht & Gesellschaft

Seit April 2007 gilt in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Wer sich nach diesem Stichtag bzw. überhaupt noch nicht bei einer Krankenkasse angemeldet hatte, war bislang dazu verpflichtet, die ausstehenden Beiträge nachzuzahlen. Hinzu kamen noch hohe Säumniszuschläge, wodurch der Schuldenberg vieler Unversicherter auf enorme Summen anwuchs. Als Resultat dieser Entwicklung sind nach wie vor rund 140.000 Menschen in Deutschland aus Angst vor Überschuldung nicht krankenversichert. Meist handelt es sich um freiwillig versicherte Selbstständige.

Mitte Juni verabschiedeten Union und FDP deshalb einen Gesetzesentwurf, dem der Bundesrat am 5. Juli wie erwartet zustimmte. Dieser sieht einen umfassenden Schuldenschnitt für Versicherungslose vor, die sich bis zum 31.12.2013 bei einer Krankenkasse anmelden. Ihnen werden sowohl die ausstehenden Beiträge als auch die Säumniszuschläge erlassen. Wer sich erst nach dem Stichtag meldet, erhält eine angemessene Ermäßigung der ausstehenden Beitragsschulden.Außerdem einigten sich die Parteien auf eine Senkung der Verzugszinsen für gesetzlich Versicherte, die ihre Mitgliedsbeiträge nicht pünktlich oder nicht vollständig zahlen können. Dies betrifft schätzungsweise 500.000 Kassenmitglieder, deren monatliche Zuschläge sich nun mit dem neuen Gesetz von bisher 5% auf 1% des rückständigen Betrages reduzieren. Zudem werden die Krankenkassen dazu aufgefordert, im Einzelfall eine Stundung oder einen Erlass der ausstehenden Mitgliedsbeiträge zu gewähren.

Für Privatversicherte wird hingegen ein Notlagentarif eingeführt, der im Fall eines Zahlungsrückstandes an die Stelle des bisherigen Versicherungsvertrags tritt. Durch die geringere Prämie des Notlagentarifs sollen Versicherte bei vorübergehenden finanziellen Engpässen entlastet werden, ohne ihren Versicherungsschutz zu verlieren.

Von den Neuregelungen erhofft sich die Koalition eine weitgehende Umsetzung der seit 2007 gültigen Versicherungspflicht ohne soziale Härten. Außerdem sollen sie regelmäßigere Beitragseinnahmen für die Krankenkassen gewährleisten und gleichzeitig Versicherte unterstützen, die mit ihren Zahlungen in Rückstand geraten.

Weitere Informationen zum Thema gibt es auf <a href="http://www.krankenkassenratgeber.de" target="_blank">krankenkassenRATGEBER.de</a>.

Einen Überblick über das Leistungsangebot aller Krankenkassen erhalten Sie auf <a href="http://www.krankenkasseninfo.de" target="_blank">krankenkasseninfo.de</a>.
Schuldenerlass Krankenkassen Versicherungspflicht Selbstständige freiwillig Versicherte Verzugszinsen Notlagentarif PKV Bundesregierung Gesetzesentwurf Bundesrat Bundestag

http://www.krankenkasseninfo.de
Krankenkassennetz.de GmbH
Waisenhausring 6 06108 Halle

Pressekontakt
http://www.krankenkasseninfo.de
Krankenkassennetz.de GmbH
Waisenhausring 6 06108 Halle


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Karsten Leidloff
16.12.2013 | Karsten Leidloff
Krankenkassentest vor der Gesundheitsreform
Weitere Artikel in dieser Kategorie
02.05.2024 | Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk - DPNW
Fünf Jahre Deutsches Psychotherapeuten-Netzwerk - DPNW feiert Verbandsjubiläum
26.04.2024 | HELP-Akademie- die zertifizierte Bildungseinrichtung
Der Sachkundelehrgang für Berufsbetreuer
25.04.2024 | Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht / Kritische Pankower Kleingärtner
Zum Pankower Kleingarten-Skandal: Das Ministerium für Staatssicherheit bringt sich in Erinnerung.
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 2
PM gesamt: 409.386
PM aufgerufen: 69.457.971