Pressemitteilung von Michael Rainer

NMH Noble Metal House GmbH im Insolvenzverfahren


Politik, Recht & Gesellschaft

http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Die NMH Noble Metal House GmbH hat im November 2014 Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Charlottenburg hat das Insolvenzverfahren am 31. Dezember eröffnet (Az.: 36n IN 4656/14).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die NMH Noble Metal House GmbH ist u.a. für die so genannten "Golddarlehen" bekannt. Das Geschäft schien vielen Anlegern attraktiv zu sein - zumal Gold ja auch einen sehr guten Ruf als Investition genossen hat. Nach einem Bericht des Online-Magazins GoMoPa sollen rund 5000 Anleger mehre Millionen Euro in Gold bei NMH Noble Metal House angelegt haben. Ordentliche Zinsen wurden den Anlegern versprochen.

Doch wie alle anderen Kapitalanlagen ist auch Gold Schwankungen unterworfen. Das bekam offenbar auch die NMH Noble Metal House GmbH zu spüren. Mitte des Jahres 2014 sollen die Zahlungen an Anleger zum Teil ausgeblieben sein. Im November folgte schließlich der Insolvenzantrag und nun wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Gläubiger, dazu zählen auch die Anleger, sind nun aufgefordert, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter bis zum 27. März 2015 form- und fristgerecht anzumelden. Nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Eine Gläubigerversammlung soll am 9. Februar 2015 stattfinden. Dabei wird unter anderem auch über den Insolvenzplan entschieden. Für die Anleger und alle anderen Gläubiger ist dies also ein sehr wichtiger Termin.

Allerdings sollten die Gläubiger nicht nur auf das Insolvenzverfahren vertrauen. Denn ob und wie hoch die Insolvenzquote ist, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Allerdings muss davon ausgegangen werden, dass die Insolvenzmasse nicht reichen wird, um alle Forderungen der Gläubiger zu bedienen. Es drohen also finanzielle Verluste. Um diese abzufedern, können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann sie im Insolvenzverfahren unterstützen und bei der Gläubigerversammlung ihre Interessen vertreten. Darüber hinaus können aber auch mögliche Ansprüche auf Schadensersatz überprüft werden.

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