Steuerhinterziehung: Luxemburg beteiligt sich am Informationsaustausch - Selbstanzeige
19.01.2015
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Im vergangenen Jahr haben die Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung ein Rekordniveau erreicht. Aber auch 2015 ist die Selbstanzeige nach wie vor möglich.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für Steuerhinterzieher ist die Luft in den vergangenen Monaten immer dünner geworden und das Risiko entdeckt zu werden, ist deutlich gestiegen. Zu der Flut an Selbstanzeigen führte nicht nur die Verschärfung der Regeln ab dem 1. Januar 2015, sondern auch die verstärkte Kooperationsbereitschaft ehemaliger Steueroasen.
Die Schweiz hat dem unversteuerten Schwarzgeld auf ihren Konten inzwischen den Kampf angesagt. Die Kontoinhaber wurden aufgefordert, ihre Konten zu bereinigen. Und auch andere Staaten werden künftig verstärkt mit dem deutschen Fiskus zusammenarbeiten. So hat Luxemburg schon zugesagt, sich ab 2016 am Informationsaustausch zu beteiligen, Österreich folgt ein Jahr später. Die Gefahr für Steuerhinterzieher entdeckt zu werden, steigt also weiter. Nach wie vor bietet die Selbstanzeige den Weg, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu umgehen.
Wichtige Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Selbstanzeige sind, dass sie rechtzeitig gestellt wird und vollständig ist. Zu einer vollständigen Selbstanzeige gehören alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre. Unterlaufen bei der Selbstanzeige Fehler, ist sie unwirksam und es droht eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Die Gefahr, dass sie dann fehlerhaft ist, ist groß. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall individuell würdigen und dafür sorgen, dass die Selbstanzeige korrekt verfasst wird. Komplett straffrei bleibt die Steuerhinterziehung seit dem 1. Januar aber nur noch dann, wenn die hinterzogene Summe 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Beträgen werden gestaffelte Strafzuschläge fällig. Werden die Steuerschulden zzgl. Zinsen und ggfs. dem Strafzuschlag innerhalb einer Frist bezahlt, ist die Angelegenheit bereinigt und eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung vom Tisch.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln
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