Schiffsfonds CFB Nr. 166 Twins 1 in Schwierigkeiten
29.01.2015
Politik, Recht & Gesellschaft
http://www.grprainer.com/CFB-Fonds.html Die Lage beim Schiffsfonds CFB Nr. 166 Twins 1 ist alles andere als rosig. Selbst eine Insolvenz wird offenbar nicht ausgeschlossen. Anleger können handeln.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Schiffsfonds CFB Nr. 166 Twins 1 wurde Ende 2007 platziert und investierte in die beiden Containerschiffe MS Nedlloyd Adriana (ehemals MS Adriana Star) und MS Nedlloyd Valentina (ehemals MS Valentina Star). Nachdem die Anleger in den Anfangsjahren die prospektierten Ausschüttungen erhielten, änderte sich dies ab dem Jahr 2012. Auf der einen Seite bereiteten den Fonds sinkende Charterraten Probleme, auf der anderen Seite überstiegen aber auch die Betriebskosten die prognostizierten Angaben. Nun scheint sich die wirtschaftliche Situation weiter zuzuspitzen. Im Fall einer Insolvenz kann den Anlegern der Totalverlust des investierten Geldes drohen. Möglicherweise werden auch bereits ausgezahlte Ausschüttungen wieder zurückgefordert.
Die betroffenen Anleger müssen die weitere Entwicklung aber nicht tatenlos abwarten, sondern können auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen, um hohe finanzielle Verluste zu vermeiden. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.
Ansprüche auf Schadensersatz können zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Diese sind bei Schiffsfonds beträchtlich. Globale konjunkturelle Schwankungen und sinkende Charterraten können die Wirtschaftlichkeit des Fonds beeinträchtigen. Auf Grund der langen Laufzeiten haben die Anleger aber quasi keine Möglichkeit, sich vorzeitig von ihrer Kapitalanlage zu trennen. Am Ende kann für sie sogar der Totalverlust stehen. Trotz dieser Risiken wurden Beteiligungen an Schiffsfonds aber auch immer wieder an betont sicherheitsbewusste Anleger vermittelt. Bei solch einer Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden.
In Betracht kommen zudem Ansprüche aus Prospekthaftung. Möglicherweise wurde der Fonds für die Anleger in den Emissionsprospekten zu positiv dargestellt. Die Prospektangaben müssen allerdings vollständig und wahrheitsgemäß sein, damit der Anleger sich ein möglichst konkretes Bild von den Chancen und Risiken der Kapitalanlage machen kann. Liegen Prospektfehler vor, können ebenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
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