Pressemitteilung von Silke Becker-Hagen

Per Dringlichkeitsantrag


Politik, Recht & Gesellschaft

(Mynewsdesk) München, 28.10.2015. „Stellen Sie sich vor, Sie gehen in eine Praxis und es ist kein Therapeut mehr da, weil wir keinen Nachwuchs mehr haben oder weil die Bezahlung dieser Berufsgruppe nicht mehr auskömmlich ist“, so Klaus Holetschek (CSU), Mitglied im Ausschuss für Gesundheit und Pflege, am heutigen Mittwoch auf der 56. Plenarsitzung des Bayerischen Landtags. Um dem entgegenzuwirken, beschloss der Bayerische Landtag per einem durch die CSU-Fraktion eingereichtem Dringlichkeitsantrag, sich für eine Verbesserung der Situation der Heilmittelerbringer einzusetzen. Die Leistungen der Heilmittelerbringer seien ein wichtiger Bestandteil der gesundheitlichen Versorgung. Ihre Arbeit an den Patienten sei eine anspruchsvolle und wichtige medizinische Leistung. Diese gelte es weiter zu sichern und mit geeigneten Rahmenbedingungen zukunftsfest zu machen.

Konkret soll die Bayerische Staatsregierung prüfen, ob eine Entkoppelung von der Grundlohnsumme möglich ist, was eine Grundvoraussetzung für die Verbesserung der finanziellen Situation der Heilmittelerbringer darstellt. Gleichzeitg soll sich die Staatsregierung auf Bundesebene dafür stark machen, dass die Ausbildungsstandards und die Qualifikation ausgebaut werden. Auch wird gefordert, dass eine sogenannte „Blankoverordnung“ eingeführt und ein Direktzugang zu qualifizierten Therapeuten geprüft wird.

Dem Antrag wurde mit breiter Mehrheit von CSU, SPD und Freien Wählern zugestimmt, Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

„Wir sind sehr erfreut, dass unsere Argumente endlich auch auf der Ebene des Bayerischen Parlaments Gehör gefunden haben“, so Rüdiger von Esebeck, 1. Vorsitzender des Deutschen Verbands für Physiotherapie, LV Bayern. Der Verband ist die größte berufsständische Vertretung von Physiotherapeuten in Bayern wie in Deutschland. Seit Jahren macht er immer wieder auf die prekäre Situation aufmerksam. Um endlich Gehör zu finden wurde zuletzt eine bundesweite Kampagne gestartet, parallel dazu fanden zahlreiche Gespräche auf politischer Ebene statt. „Ich habe festgestellt, dass es bei den Politikern einen enormen Aufklärungsbedarf gab. Vielen war in keinster Weise bewusst, dass aufgrund der miserablen Vergütungssätze durch die Krankenkasse zahlreiche Therapeuten in ihrer Existenz bedroht sind. Die Folgen sind verheerend: Die Bewerberzahlen um die Ausbildungsplätze gehen drastisch zurück, zahlreiche Kollegen orientieren sich beruflich um oder wandern ins Ausland ab, bereits jetzt gibt es Probleme, die Versorgung zu gewährleisten. Und die Situation dürfte sich in den nächsten Jahren aufgrund der demographischen Entwicklung noch deutlich zuspitzen.

Um weiterhin eine qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten, sieht der Verband dringenden Handlungsbedarf auf mehreren Ebenen:

1) Damit auch künftig der Beruf des Physiotherapeuten attraktiv ist und ausreichend Fachpersonal zur Verfügung steht, muss sich zunächst grundlegend etwas an der Vergütungssituation verändern. Das Problem liegt in den unzureichenden Sätzen, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Der Verhandlungsspielraum mit den Kassen ist aufgrund der gesetzlichen Vorgabe der Grundlohnsummenbindung stark eingeschränkt. Hier müsste also in einem ersten Schritt eine Gesetzesänderung dafür sorgen, dass die Grundlohnsummenbindung wegfällt, so dass mehr Verhandlungsspielraum entsteht.

2) In wichtigen Gremien wie beispielsweise dem Gemeinsamen Bundesausschuss haben Physiotherapeuten weder Sitz noch Stimme, obwohl Sie sowohl in der präventiven, kurativen als auch rehabilitativen Patientenversorgung eine wichtige Rolle spielen. Hier werden wichtige Chancen vergeben, alle Aspekte einer sinnvollen Patientenbetreuung zu berücksichtigen. Deshalb braucht der Berufsstand dringend mehr Beteiligungsrechte und muss aktiver in Entscheidungsabläufe eingebunden werden.

3) Um den Anschluss an internationale Entwicklungen nicht zu verlieren, bedarf es neuer Qualifizierungs- und Bildungswege: Die Schritte hin zu einer Akademisierung sind nicht mehr umkehrbar, vielmehr sind weitere Anstrengungen notwendig, die Akademisierung in ihrem gesamten Umfang bis hin zu Promotionsmöglichkeiten auszubauen. Nur so besteht die Möglichkeit, Forschung im Heilmittelbereich und damit auch die Qualität der medizinischen Versorgung insgesamt voranzubringen.

4) Die Ausbildung – egal ob an der Universität oder der Berufsfachschule – muss kostenfrei gestellt werden, wie das auch bereits bei anderen Gesundheitsfachberufen der Fall ist. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund des drohenden Fachkräftemangels. Aktuell stehen die Ausbildungskosten in keiner Relation zum später erzielbaren Gehalt.

5) Erfahrungen im In- und Ausland zeigen, dass mehr Autonomie bei therapeutischen Entscheidungen der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Heilmittelversorgung dient. Es gibt keinen aus der Qualität der Versorgung ableitbaren Grund, dem Versicherten als mündigem Bürger den Direktzugang zum Heilmittelerbringer zu verweigern. Der erste Schritt muss hier die Möglichkeit einer sogenannten Blankoverordnung durch den Arzt sein: Der Arzt verordnet das Heilmittel, der Therapeut entscheidet über die individuellen Maßnahmen.

Rüdiger von Esebeck freut sich sichtlich, dass die hartnäckige und bisweilen auch aufreibende Aufklärungs-Arbeit des Verbands Früchte trägt: „Mit dem Beschluss des Bayerischen Landtags sind wir heute in unseren Bemühungen einen sehr großen Schritt vorangekommen. Wir hoffen, dass der von der CSU-Fraktion initiierte Antrag an die Bayerische Staatsregierung nun auch in die Tat umgesetzt wird und damit zu den notwendigen Anpassungen im Bundesgesetz führt. Zuversichtlich sind wir, denn schließlich ist eine zukunftsorientierte, effektive Patientenversorgung im Sinne aller.“

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