Pressemitteilung von Herr Dirk Dr Ciper

TOP - Anwälte Ciper & Coll., die Anwälte f. Medizinrecht und Arzthaftungsrecht erneut erfolgreich vor dem Landgericht Aachen


Politik, Recht & Gesellschaft

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage http://www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Aachen - vom 14. Juni 2016

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:

Kompartmentsyndrom nach Resektion einer Melanom Metastase, LG Aachen, Az.: 11 O 476/12

Chronologie:

Die Klägerin befand sich bei der Beklagten in stationärer Behandlung zwecks Resektion einer Melanom Metastase. Postoperativ stellte sich bei ihr ein Kompartmentsyndrom ein. Seither ist sie in ihrer Bewegungsfähigkeit stark eingeschränkt.

Verfahren:

Das Landgericht Aachen hat zwei fachmedizinische Gutachten zu dem Vorfall eingeholt. Im Ergebnis stellte sich eine ärztliche Fehlbehandlung heraus, so dass das Gericht den Parteien zu einem Vergleich im fünfstelligen Eurobereich anriet.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Zuweilen müssen Gerichte in Arzthaftungsprozessen mehrere Gutachten einholen, insbesondere dann, wenn mehrere Fachbereiche betroffen sind. Das kann für den klagenden Patienten natürlich teuer werden, insoweit er nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, stellt RA Dr D.C. Ciper, LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.
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