Professionelle Begleitung von Einstweiligen Verfügungsverfahren durch ASK
08.08.2011
Politik, Recht & Gesellschaft
Zahlreiche Oberlandesgerichte haben bereits die Statthaftigkeit des Rechtsschutzes unterhalb der Schwellenwerte im Wege eines Einstweiligen Verfügungsverfahrens bestätigt.
In einem bemerkenswerten Urteil hat das OLG Düsseldorf (Urteil vom 13.01.2010 - Az.: 1-27 U 1/09) festgestellt, dass nicht bloß willkürliche Akte, sondern jeder objektive Vergaberechtsverstoß einen Unterlassungsanspruch des Bieters begründen kann. Verspricht der öffentliche Auftraggeber die Einhaltung bestimmter Vergaberegeln, haben die teilnehmenden Bieter einen Anspruch auf Einhaltung dieser Regeln. Ebenso ist grundsätzlich nicht erforderlich, dass der Antragsteller eine (echte) Chance auf den Zuschlag hat.
So verwundert es nicht, dass die Zahl solcher Einstweiliger Verfügungsverfahren stetig steigt.
ASK hat diese Entwicklung seit ihrem Beginn begleitet und befürwortet. Mittlerweile kann ASK auf eine beträchtliche Anzahl von Einstweiligen Rechtsschutzverfahren zurückblicken, die erfolgreich für den Mandanten abgeschlossen wurden. Hierbei wurden nicht selten grundlegende Entscheidungen erstritten.
Aktuell ist ASK wieder für die Durchführung eines Einstweiligen Verfügungsverfahrens vor dem LG Hanau hinzugezogen worden. In diesem Fall hat der Auftraggeber eine Beschränkte Ausschreibung durchgeführt und im Rahmen des Vergabeverfahrens wesentliche vergaberechtliche Vorschriften nicht beachtet, insbesondere mit den Bietern unzulässigerweise Verhandlungen geführt. Das LG Hanau hat auf den rechtlich fundierten Antrag von ASK hin die Einstweilige Verfügung antragsgemäß erlassen. Ein Ergebnis ganz im Sinne des Mandanten und ein erneuter Erfolg für ASK!
http://www.ax-schneider-gruppe.de
Ax, Schneider & Kollegen
Peter-Schnellbach-Str. 1 69151 Neckargemünd
Pressekontakt
http://www.ax-schneider-gruppe.de
Ax, Schneider & Kollegen
Peter-Schnellbach-Str. 1 69151 Neckargemünd
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Thomas Ax.
10.08.2011 | Thomas Ax.
Etappensieg für die Meinungsfreiheit
Etappensieg für die Meinungsfreiheit
Weitere Artikel in dieser Kategorie
02.05.2024 | Partei des Fortschritts
"Mit dir! Durch uns! Für alle" lautet das Motto der Partei des Fortschritts zur Europawahl!
"Mit dir! Durch uns! Für alle" lautet das Motto der Partei des Fortschritts zur Europawahl!
02.05.2024 | Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk - DPNW
Fünf Jahre Deutsches Psychotherapeuten-Netzwerk - DPNW feiert Verbandsjubiläum
Fünf Jahre Deutsches Psychotherapeuten-Netzwerk - DPNW feiert Verbandsjubiläum
26.04.2024 | HELP-Akademie- die zertifizierte Bildungseinrichtung
Der Sachkundelehrgang für Berufsbetreuer
Der Sachkundelehrgang für Berufsbetreuer
25.04.2024 | ARAG SE
ARAG Konferenz "Access to Justice"
ARAG Konferenz "Access to Justice"
25.04.2024 | Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht / Kritische Pankower Kleingärtner
Zum Pankower Kleingarten-Skandal: Das Ministerium für Staatssicherheit bringt sich in Erinnerung.
Zum Pankower Kleingarten-Skandal: Das Ministerium für Staatssicherheit bringt sich in Erinnerung.