Pressemitteilung von MIchael Olaf Schuett

US Corporation gruendung, Teil 1 - USAG24, Inc


Politik, Recht & Gesellschaft

Wie auch beim deutschen Recht unterscheidet das US-amerikanische Gesellschaftsrecht zwischen Personen- (Partnerships) und Kapitalgesellschaften (Corporations), wobei beide Rechtsformen in verschiedenen Gestaltungsformen möglich sind. Partnerships sind in ihrem Bestand von den Mitgliedern abhängig.

Die Geschäfte werden grundsätzlich von den Mitgliedern selbst geführt. Eine Corporation ist in Ansätzen mit einer deutschen Aktiengesellschaft vergleichbar, ist aber viel einfacher zu gründen und ein Mindestkapital für die Gründung ist nicht vorgeschrieben.
Partnerships unterscheiden sich von Corporations insbesondere in der Art der Haftung und der Art der Besteuerung.

Dem Grundsatz nach haften Partner für die Verbindlichkeiten der Partnership, während die Haftung des Gesellschafters einer Corporation meist auf seine Einlage beschränkt ist. Die Partnership selbst ist kein Steuersubjekt. Die Gewinne der Partnership werden als Einkommen der Partner direkt von diesen versteuert. Die Gewinne von Corporations werden grundsätzlich als Einkommen der Gesellschaft besteuert. Die Dividenden und sonstigen Ausschüttungen werden zusätzlich als Einkommen der Gesellschafter besteuert. Da es kein Anrechungsverfahren gibt, genießt die Partnership in den USA gegenüber der Corporation einen steuerlichen Vorteil. Generell bietet sich für deutsche Unternehmer eine Corporation eher an, weswegen diese Rechtsform ausführlicher präsentiert wird.
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