Pressemitteilung von Michael Rainer

Reduzierung von Darlehenszinsen und unregelmäßige Gehaltszahlungen als verdeckte Gewinnausschüttung


Politik, Recht & Gesellschaft

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München http://www.grprainer.com erläutert: Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis wird angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte.

In diesem Zusammenhang ist das Finanzgericht Hamburg in seinem Beschluss vom 22.3.2011 zu dem Ergebnis gekommen, dass im Zweifel eine verdeckte Gewinnausschüttung auch dann vorliegt, wenn eine Gesellschaft ihren Gesellschafter-Geschäftsführern Darlehen zu einem festen Zinssatz gewährt und die Gesellschafterversammlung im Folgejahr beschließt, den Zinssatz wegen veränderter "wirtschaftlicher Gegebenheiten" zu reduzieren, ohne dass die Darlehensverträge eine Zinsanpassungsklausel enthielten oder sonstige besondere Gründe genannt werden, die auch einem fremden Dritten gegenüber eine Reduzierung des Zinssatzes gerechtfertigt hätten.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass niemand ohne Weiteres auf vertraglich vereinbarte und damit tatsächlich geschuldete Zinsen verzichtet, auch nicht teilweise.

Auch wenn die nach den Anstellungsverträgen, die eine Kapitalgesellschaft mit ihren beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern abgeschlossen hat, vereinbarten monatlichen Gehaltszahlungen tatsächlich nur (sehr) unregelmäßig erfolgten, sodass insgesamt der Eindruck entsteht, die Gesellschafter-Geschäftsführer seien nicht monatlich entlohnt worden, sondern hätten sich vielmehr nach Bedarf "bedient", kann dies der Rechtsprechung zufolge die Annahme verdeckter Gewinnausschüttungen rechtfertigen.

http://www.grprainer.com/Gesellschaftsrecht.html

http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html
rechtsanwalt anwalt rechtsanwälte anwälte

http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln

Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer LLP
Hohenzollernring 21-23 50672 Köln


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Michael Rainer
Weitere Artikel in dieser Kategorie
26.04.2024 | HELP-Akademie- die zertifizierte Bildungseinrichtung
Der Sachkundelehrgang für Berufsbetreuer
25.04.2024 | Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht / Kritische Pankower Kleingärtner
Zum Pankower Kleingarten-Skandal: Das Ministerium für Staatssicherheit bringt sich in Erinnerung.
23.04.2024 | Annette Dobesch - Agentur für Content und Design
Europas verdrängter Krieg lehrt Verantwortung für Frieden
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 1
PM gesamt: 409.108
PM aufgerufen: 69.407.138