GRP Rainer Rechtsanwälte: Bewertung des Grundes für eine fristlose Kündigung
11.10.2017
Politik, Recht & Gesellschaft
Außerordentliche fristlose Kündigungen müssen gut vorbereitet werden, damit sie wirksam ausgesprochen werden können. Dazu muss bewertet werden, ob ein ausreichender Grund für eine Kündigung vorliegt.
Der Arbeitgeber kann die außerordentliche fristlose Kündigung nur dann wirksam aussprechen, wenn ein wichtiger Grund dafür besteht. Dieser Grund muss so schwerwiegend sein, dass dem Arbeitgeber eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch bis zum nächsten fristgerechten Kündigungstermin nicht mehr zuzumuten ist, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Daher sollte vor dem Ausspruch der Kündigung, die Bewertung des Kündigungsgrundes im Vordergrund stehen.
Damit die fristlose Kündigung wirksam ausgesprochen werden kann, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein: Der Arbeitnehmer muss schwerwiegend gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen haben. Dabei muss der Verstoß so erheblich sein, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist. Zudem muss dieser Verstoß vorsätzlich oder zumindest fahrlässig begangen worden sein. Außerdem muss auch geprüft werden, ob nicht ein milderes Mittel, z.B. die ordentliche Kündigung oder eine Abmahnung ausreichend wäre, um weitere Pflichtverletzungen durch den Arbeitnehmer zu vermeiden. Darüber hinaus muss die Kündigung innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen werden, nachdem der Arbeitgeber Kenntnis von dem Kündigungsgrund erlangt hat. Schließlich müssen die Interessen der Vertragsparteien an einer sofortigen Beendigung bzw. Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses miteinander abgewogen werden. Arbeitgeber müssen darlegen können, dass ihr Interesse an der fristlosen Kündigung überwiegt. Daher muss eine außerordentliche fristlose Kündigung gut begründet werden können.
Wichtige Gründe für eine außerordentliche fristlose Kündigung können z.B. vorliegen, wenn der Arbeitnehmer seine aus dem Arbeitsvertrag geschuldeten Leistungen nicht erbringt oder er sich gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen ein schweres Fehlverhalten leistet, beispielsweise durch Beleidigungen oder sogar tätliche Angriffe. Derartige Pflichtverletzungen können dazu führen, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr länger zuzumuten ist. Ob eine fristlose Kündigung wirksam ausgesprochen wurde, ist im Endeffekt aber immer eine Einzelfallentscheidung.
Im Arbeitsrecht erfahrene Rechtsanwälte können Arbeitgeber bei Rechtsstreitigkeiten rund um den Arbeitsplatz beraten.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html (https://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html)
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
26.04.2024 | HELP-Akademie- die zertifizierte Bildungseinrichtung
Der Sachkundelehrgang für Berufsbetreuer
Der Sachkundelehrgang für Berufsbetreuer
25.04.2024 | ARAG SE
ARAG Konferenz "Access to Justice"
ARAG Konferenz "Access to Justice"
25.04.2024 | Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht / Kritische Pankower Kleingärtner
Zum Pankower Kleingarten-Skandal: Das Ministerium für Staatssicherheit bringt sich in Erinnerung.
Zum Pankower Kleingarten-Skandal: Das Ministerium für Staatssicherheit bringt sich in Erinnerung.
24.04.2024 | SCJ Berlin e.V. c/o
Shincheonji in den Philippinen: Gemeinsame Reflexionen bei Asienweitem Seminar für Pastoren und Gläubige
Shincheonji in den Philippinen: Gemeinsame Reflexionen bei Asienweitem Seminar für Pastoren und Gläubige
23.04.2024 | Annette Dobesch - Agentur für Content und Design
Europas verdrängter Krieg lehrt Verantwortung für Frieden
Europas verdrängter Krieg lehrt Verantwortung für Frieden