FG Köln: Nicht fortlaufende Rechnungsnummern rechtfertigen nicht die Hinzuschätzung des Gewinns
11.04.2018
Politik, Recht & Gesellschaft
Bei einer Betriebsprüfung fiel auf, dass das Unternehmen keine fortlaufenden Rechnungsnummern verwendete. Dies berechtigte das Finanzamt nicht zu einer Hinzuschätzung, entschied das FG Köln.
Kann die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen, muss sie schätzen. Das gilt u.a. dann, wenn der Steuerpflichtige keine ausreichenden Angaben machen kann oder tatsächliche Anhaltspunkte für die Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der gemachten Steuerangaben bestehen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Allerdings ist die Hinzuschätzung des Gewinns nicht schon dadurch berechtigt, wenn ein Unternehmen keine lückenlos fortlaufenden Rechnungsnummern verwendet. Das hat das Finanzgericht Köln mit Urteil vom 7. Dezember 2017 entschieden (Az.: 15 K 1122/16).
In dem zu Grunde liegenden Fall kam es nach einer Betriebsprüfung zu einer Hinzuschätzung des Gewinns. Dies wurde dadurch begründet, dass die Buchführung nicht ordnungsgemäß sei, da das Unternehmen für seine Rechnungen kein lückenloses fortlaufendes System verwendet hatte. Stattdessen wurden die Rechnungsnummern anhand von Buchungsnummern und weiteren Daten automatisch erzeugt. Obwohl so jede Rechnungsnummer nur einmalig vergeben wurde und die Betriebsprüfung auch keine Anhaltspunkte für nicht erfasste Einnahmen feststellte, sah das Finanzamt in dem Rechnungssystem eine nicht ordnungsgemäße Buchführung und dieser auch sachlich schwerwiegende Fehler rechtfertige eine Hinzuschätzung der Gewinne durch einen "(Un-)Sicherheitszuschlag".
Das Unternehmen legte Einspruch gegen die Steuerbescheide ein, den das Finanzamt zurückwies. Das FG Köln gab der Klage jedoch statt. Es stellte fest, dass es keine gesetzlich konkretisierte Pflicht zur Vergabe einer nicht bloß einmaligen, sondern zudem auch numerisch lückenlos fortlaufenden Rechnungsnummern gebe. Es sei daher auch kein Verstoß gegen eine ordnungsgemäße Aufzeichnung der Betriebseinnahmen oder ein formeller Mangel zu erkennen. Da es auch keine anderen Anhaltspunkte für eine nicht ordnungsgemäße Buchführung gebe, sei die Hinzuschätzung der Gewinne rechtswidrig. Das FG mache die Gewinnerhöhung rückgängig.
Betriebsprüfungen sollten immer gründlich vorbereitet werden. Denn auch wenn alle Steuern nach bestem Gewissen gezahlt wurden, kann es dazu kommen, dass der Betriebsprüfer Fehler findet und Steuerschätzungen, Hinzuzahlungen oder auch der Vorwurf der Steuerhinterziehung die Folge sind. Im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte sind kompetente Ansprechpartner.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/betriebspruefung.html
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Pressekontakt
http://www.grprainer.com
GRP Rainer Rechtsanwälte
Augustinerstraße 10 50667 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Michael Rainer
14.10.2020 | Michael Rainer
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
Wirecard AG - Forderungen beim Insolvenzverwalter bis 26. Oktober anmelden
07.10.2020 | Michael Rainer
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur bei Überschuldung, nicht bei Zahlungsunfähigkeit
06.10.2020 | Michael Rainer
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
Corona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen
01.10.2020 | Michael Rainer
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
Rocket Internet zieht sich von der Börse zurück - Hohe Verluste für die Aktionäre
30.09.2020 | Michael Rainer
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
OLG Frankfurt zur Herkunftsangabe bei Schaumwein aus Italien
Weitere Artikel in dieser Kategorie
25.04.2024 | ARAG SE
ARAG Konferenz "Access to Justice"
ARAG Konferenz "Access to Justice"
25.04.2024 | Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht / Kritische Pankower Kleingärtner
Zum Pankower Kleingarten-Skandal: Das Ministerium für Staatssicherheit bringt sich in Erinnerung.
Zum Pankower Kleingarten-Skandal: Das Ministerium für Staatssicherheit bringt sich in Erinnerung.
24.04.2024 | SCJ Berlin e.V. c/o
Shincheonji in den Philippinen: Gemeinsame Reflexionen bei Asienweitem Seminar für Pastoren und Gläubige
Shincheonji in den Philippinen: Gemeinsame Reflexionen bei Asienweitem Seminar für Pastoren und Gläubige
23.04.2024 | Annette Dobesch - Agentur für Content und Design
Europas verdrängter Krieg lehrt Verantwortung für Frieden
Europas verdrängter Krieg lehrt Verantwortung für Frieden
21.04.2024 | Deutschland Zion Gemeinde e.V.
'Meine Mission ist es, über die Ereignisse der Offenbarung zu bezeugen, wie ich sie gehört und gesehen habe.'
'Meine Mission ist es, über die Ereignisse der Offenbarung zu bezeugen, wie ich sie gehört und gesehen habe.'