Pressemitteilung von Ralf-Michael Löttgen

Branchenmindestlöhne auf den Weg bringen


Politik, Recht & Gesellschaft

Während Sicherheitsdienstleistungen bereits seit Februar 2009 in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen sind, müsse auch die Zeitarbeit endlich unter den gesetzlichen Schutz fallen. Denn ab 1. Mai 2011 gilt für Arbeitnehmer aus den EU-Beitrittsländern Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn die volle Arbeitnehmer-Freizügigkeit. Dann können auch ausländische Arbeitnehmer zu den Rahmenbedingungen der Tarifverträge ihrer Heimatländer in Deutschland eingesetzt werden. Ein Unterbietungswettbewerb wäre die Folge.

"Die Bundesregierung muss endlich tätig werden. Die Rahmenbedingungen sind klar. Die Tarifpartner haben sich auf branchenspezifische Mindestlöhne geeinigt. Diese müssen nur noch allgemeinverbindlich erklärt werden. Dann fallen Arbeitsplätze und Arbeitsmarktbedingungen in Deutschland unter den Schutz des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes. Denn Arbeitnehmer und Unternehmen brauchen endlich Planungssicherheit. Daher muss auch die Entscheidung für die Aufnahme der Zeitarbeit in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz endlich fallen", fordert BDWi-Präsident Werner Küsters.

"Darüber hinausgehende Forderungen aus dem linken Lager, die Zeitarbeitsbranche gesetzlich einzuschränken, sind reiner Populismus. Der Arbeitsmarkt in Deutschland muss atmen können. Zeitarbeit ist das wichtigste Instrument für mehr Flexibilität. Mit zunehmender Knappheit bei dem Arbeitskräfteangebot zahlen bereits viele Zeitarbeitsunternehmen deutlich über Tarif. 40.000 Stellen für Geringqualifizierte sind unbesetzt. Neue Regeln - insbesondere die Einführung von equal treatment - würden der Erfolgsgeschichte Zeitarbeit schnell ein Ende bereiten", macht Küsters deutlich.
BDWI Mindestlohn Zeitarbeit Wach- und Sicherheit Bundesregierung

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