Schweiz und Deutschland paraphieren Steuerabkommen
06.10.2011
Politik, Recht & Gesellschaft
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München http://www.grprainer.com erläutert: Das Abkommen, das Anfang 2013 in Kraft treten soll, umfasst insbesondere folgende Punkte:
- Künftige Kapitalerträge und -gewinne sollen unmittelbar über eine Abgeltungsteuer erfasst werden. Der einheitliche Steuersatz wurde auf 26,375 % festgelegt. Dies entspricht dem in Deutschland geltenden Abgeltungsteuersatz einschließlich Solidaritätszuschlag.
- Um zu verhindern, dass unversteuertes Geld in der Schweiz angelegt wird, können die deutschen Behörden in beschränktem Maße Auskunftsgesuche stellen, die den Namen des Kunden, jedoch nicht zwingend den Namen der Bank enthalten müssen.
- Zur Nachbesteuerung bestehender Bankbeziehungen in der Schweiz soll Personen mit Wohnsitz in Deutschland - einmalig - die Möglichkeit gewährt werden, eine pauschal bemessene Steuer zu entrichten. Die Höhe dieser Steuerbelastung liegt zwischen 19 und 34 % des Vermögensbestandes und wird festgelegt aufgrund der Dauer der Kundenbeziehung sowie des Anfangs- und Endbetrages des Kapitalbestandes. Anstelle einer solchen Zahlung können die Betroffenen ihre Bankbeziehung in der Schweiz gegenüber den deutschen Behörden offenlegen.
- Die Durchführung des Freistellungsverfahrens für schweizerische Banken in Deutschland wird vereinfacht und die Pflicht zur Anbahnung von Kundenbeziehungen über ein Institut vor Ort aufgehoben. Ebenfalls gelöst wurde die Problematik des Kaufs steuererheblicher Daten. Zum Paket gehört auch die Lösung möglicher Strafverfolgung von Bankmitarbeitern.
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