Pressemitteilung von Brigitta Mehring

ARAG Recht schnell...


Politik, Recht & Gesellschaft

+++ Keine Kündigung wegen erneuter Heirat +++
Ein katholisches Krankenhaus durfte einen Chefarzt nach seiner Wiederverheiratung nicht kündigen. Dies hat laut ARAG das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 20.02.2019 entschieden. Ein der römisch-katholischen Kirche verbundenes Krankenhaus dürfe seine Beschäftigten in leitender Stellung bei der Anforderung, sich loyal und aufrichtig im Sinne des katholischen Selbstverständnisses zu verhalten, nur dann nach ihrer Religionszugehörigkeit unterschiedlich behandeln, wenn dies im Hinblick auf die Art der betreffenden beruflichen Tätigkeiten oder die Umstände ihrer Ausübung eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung darstelle, heißt es in der Begründung (Az.: 2 AZR 746/14).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BAG (https://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2019&nr=21974&pos=0&anz=10&titel=K%FCndigung_des_Chefarztes_eines_katholischen_Krankenhauses_wegen_Wiederverheiratung).

+++ Abflammen von Unkraut bei Wind grob fahrlässig +++
Das Abflammen von Unkraut mit einem Gasbrenner bei windigem Wetter ist grob fahrlässig. Der Gebäudeversicherer kann deshalb im Schadensfall die Leistungen kürzen. ARAG Experten verweisen auf einen Hinweisbeschluss des Oberlandesgericht Celle (Az.: 8 U 203/17).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Celle. (https://www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/abflammen-von-unkraut-mit-einem-gasbrenner-bei-windigem-wetter-ist-grob-fahrlaessig--174128.html)

+++ Jahresurlaub erlischt nicht automatisch +++
Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber zuvor über den konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat. Das hat laut ARAG das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 19.02.2019 entschieden und sich dabei auch auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gestützt (Az.: 9 AZR 541/15).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BAG (https://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&pm_nummer=0009/19).
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