promoted | Saturdays for Children
Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Öffentlicher Appell an NRW Justizminister Benjamin Limbach von Justizopfer Münster Mark Bellinghaus-Raubal
Was der Justiz Münster vorgeworfen wird gab es bereits schon mal in Bayern: Der Fall Gustl Mollath scheint Vorlage & Ziel zu dieser perfiden Tragödie zulasten eines komplett Unschuldigen zu sein.
Pressemitteilung von Leonid Ginter
Soforthilfe bei Straftaten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
26.03.2020 / ID: 341442
Politik, Recht & Gesellschaft
Ladenschließung, Kontaktverbot, Betretungsverbote, Hygieneverstöße
Im Zuge der Ausbreitung des Corona Virus (Corona-Pandemie) haben die Landesregierungen neue Regelungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes zur Verhinderung der Corona-Verbreitung eingeführt. Konkret handelt es sich um Erlasse gem. § 32 Infektionsschutzgesetzt (IfSG).
Hohe Geldbußen für Verstöße gegen Ladenschließung, Kontaktverbot, Betretungsverbote, Hygieneverstöße
Nach den neuen Bußgeldkatalog in Nordrhein-Westfalen sollen für Verstöße gegen das Kontaktverbot 200,00 Euro Geldbuße verhängt werden; für Verbotenes 250,00 Euro, für den Verzehr von Mitnahme-Speisen nach am Restaurant/Imbiss Imbiss 200,00 Euro und für Verstöße gegen das Besuchsverbot in Altenheimen und Krankenhäusern 800,00 Euro.
Noch höhere Strafen gelten für Betreiber von Läden und Lokalen, die ihre Läden entgegen dem Erlass der Landesregierung nicht schließen.
Für die Aufrechterhaltung des Betriebs sollen Betreiber beispielsweise folgende Bußgelder zahlen müssen:
Bars, Clubs und Diskotheken: 5.000,00 Euro
Restaurants, Cafes, Kneipen: 4.000,00 Euro
Friseursalons, Kosmetikstudios: 2.000,00 Euro
Diese Geldbußen gelten als Einsatzstrafe für Ersttäter. Kommt es zu mehrfachen und gravierenden Verstößen durch die gleiche Person ist mit einer rasanten Steigerung der Bußgelder bis zu 25.000,00 Euro zu rechnen.
Straftaten nach Infektionsschutzgesetz
Nach § 74 Infektionsschutzgesetz stellen vorsätzliche Verstöße gegen die Regelungen der Erlasse und Anordnungen nach § 32 IfSG Straftaten dar und werden mit Geldtrafen oder Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren geahndet, wenn durch die Tat eine Krankheit nach § 6 IfSG verbreitet wird, worunter auch COVID-19/Corona fiele.
Das gilt für Verstöße gegen alle Verbote und Gebote, die die Landesregierung in ihrem Erlass vom 22.03.2020 angeordnet hat und zu denen über Ladenschließung, Kontaktverbot, Betretungsverbote, Hygieneverstöße hinaus auch Verstöße gegen Maßnahmen zur Verhinderung der Verschwendung von Hygienematerial, der Betrieb von Freizeit-, Kultur-, Sport- und Vergnügungsstätten und Verstöße gegen Auflagen für Handel, Dienstleister, Gastronomen und Handwerker gehören.
Weitere - eigene Straftaten - Stellen Verstöße gegen Erlasse der Landesregierungen dar, deren Ermächtigung aus § 28 Abs. 1 S. 2 IfSG folgt. Namentlich wurden durch den Erlass vom 22.03.2020 Veranstaltungen und Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen verboten und alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten verpflichtet bestimmte Orte nicht zu betreten (Krankenhäuser, Altenheime, Kitas usw.).
Das bedeutet, dass sobald sich 10 oder mehr Personen versammeln, alle beteiligten Personen eine Straftat gem. § 28 Abs. 1 S. 2 iVm. § 75 Abs. 1 Nr. 2 IfSG begehen und mit Geldstrafe oder Gefängnis bis zu 5 Jahren bestraft werden.
Das gleiche gilt für das Betreten von Krankenhäusern oder Altenheimen durch Reiserückkehrer aus Risikogebieten.
Verhalten nach einer Kontrolle
Sofern nach einer Kontrolle der Vorwurf einer Straftat nach dem Infektionsschutzgesetz mit hoher Strafandrohung erhoben wird, sollte zur Verteidigung ein Rechtsanwalt und Strafverteidiger hinzugezogen werden.
Bei Straftaten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) handelt es sich um ein strafrechtliches Spezialgebiet, dass in ruhigen Zeiten kaum Anwendung findet.
In Zeiten der Corona-Krise dürfte sich das ändern und es ist auch zu befürchten, dass angesichts der allgemeinen Verunsicherung und der Ankündigung der NRW-Landesregierung, gegen Verstöße hart durchzugreifen, (auch) vorschnell nach der Anwendung von Strafvorschriften nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) gerufen wird.
So ein Vorwurf sollte daher in jedem Fall durch einen engagierten Rechtsanwalt und Strafverteidiger überprüft werden, rät Rechtsanwalt und Strafverteidiger Nils Schiering in der Kanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Hamm, der in der Vergangenheit ehrenamtlich als Rettungssanitäter selbst viele Jahre im Gesundheitswesen tätig war und mit Hygienevorschriften entsprechend vertraut ist. Weitere Informationen erhalten Betroffene jederzeit unter der 24h-Notfallnummer 0176/45656450.
http://www.gs-rechtsanwaelte.de
Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Otto-Krafft-Platz 24 59065 Nordrhein-Westfalen - Hamm
Pressekontakt
http://www.gs-rechtsanwaelte.de
Ginter Schiering Rechtsanwälte
Otto-Krafft-Platz 24 59065 Nordrhein-Westfalen - Hamm
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Leonid Ginter
31.08.2020 | Leonid Ginter
Besonders belastende Vorwürfe: Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
Besonders belastende Vorwürfe: Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung
31.08.2020 | Leonid Ginter
Saubere Schufa nach Insolvenz
Saubere Schufa nach Insolvenz
31.08.2020 | Leonid Ginter
Audi und VW - Leasingvertrag widerrufen und Geld erhalten
Audi und VW - Leasingvertrag widerrufen und Geld erhalten
10.07.2020 | Leonid Ginter
Neuer Bußgeldkatalog unwirksam!
Neuer Bußgeldkatalog unwirksam!
29.05.2020 | Leonid Ginter
Audi und VW - Leasingvertrag widerrufen und Geld erhalten
Audi und VW - Leasingvertrag widerrufen und Geld erhalten
Weitere Artikel in dieser Kategorie
15.09.2025 | Frank Hasler- Coach für Kitas und Schulen
Frank Hasler veröffentlicht Psychothriller als Fallstudie zu systemischen Problemen
Frank Hasler veröffentlicht Psychothriller als Fallstudie zu systemischen Problemen
15.09.2025 | KSR Rechtsanwaltskanzlei
ThomasLloyd, Kommanditbeteiligung: Landgericht Regensburg hat Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler zugesprochen
ThomasLloyd, Kommanditbeteiligung: Landgericht Regensburg hat Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler zugesprochen
15.09.2025 | Sperbys Musikplantage
Berliner Spielplan Audiodeskription! - Trauerdemonstration für den Erhalt des nachhaltigen Pilotprojektes
Berliner Spielplan Audiodeskription! - Trauerdemonstration für den Erhalt des nachhaltigen Pilotprojektes
15.09.2025 | KAYAK
Travel-Check Japanreise: Besser jetzt noch schnell buchen?
Travel-Check Japanreise: Besser jetzt noch schnell buchen?
15.09.2025 | Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Verfahrenskostenhilfe bei der Online Scheidung
Verfahrenskostenhilfe bei der Online Scheidung
