Pressemitteilung von Jana Henning

"Die Abrechnung von Heizkosten nach dem Abflussprinzip entspricht nicht den Vorgaben der Heizkostenverordnung"


Politik, Recht & Gesellschaft

von Rechtsanwalt und Notar Michael Ch. Bschorr, Wollmann & Partner GbR, Berlin

Mit Urteil vom 01.02.2012 (Az.: VIII ZR 156/11) hat das oberste deutsche Zivilgericht, der Bundesgerichtshof (BGH), entschieden, dass eine Heizkostenabrechnung nach dem Abflussprinzip nicht den Vorgaben nach § 7 Abs. 2 Heizkostenverordnung (HeizkostenV) entspricht und das dergestalt ermittelte Abrechnungsergebnis auch nicht nach § 12 HeikostenV um 15 Prozent gekürzt werden kann. Es ist vielmehr nach dem sog. Leistungsprinzip über die Heizkosten und damit nur über die Kosten des tatsächlich verbrauchten Brennstoffs abzurechnen, um den Anforderungen des § 7 Abs. 2 HeizkostenV zu genügen.

Demgegenüber sieht das Abflussprinzip vor, dass in Heizkostenabrechnungen als entstandene Kosten die in dem zu Grunde liegenden Abrechnungszeitraum geleisteten Zahlungen der Vermieter an die Versorger eingestellt werden. Diese Abrechnungsart entspricht nach Auffassung des BGH nicht den Vorgaben des § 7 Abs. 2 HeizkostenV, da diese Vorschrift von den "Kosten der verbrauchten Brennstoffe" spreche. Ein solcher Mangel der Heizkostenabrechnung kann auch nicht durch eine 15 %ige Kürzung gemäß § 12 HeizkostenV geheilt werden.

Der BGH hat die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Die Klägerin hat dort Gelegenheit, die Abrechnung auf das maßgebliche Leistungsprinzip umzustellen.

Michael Ch. Bschorr
Rechtsanwalt und Notar
Wollmann & Partner GbR, Berlin

Der Verfasser ist verantwortlich für den Inhalt des Beitrags.

Kontakt:

Wollmann & Partner GbR Rechtsanwälte und Notare
Meinekestraße 22
10719 Berlin
Telefon +49 30 88 41 09 - 0
Telefax +49 30 88 41 09 - 30
berlin@wollmann.de

Kanzlei München
Baierbrunner Straße 25
81379 München
Telefon +49 89 37 91 33-07/08
Telefax +49 89 37 91 33-09
muenchen@wollmann.de

http://www.wollmann.de
Wollmann & Partner GbR Rechtsanwälte
Meinekestr. 22 10179 Berlin

Pressekontakt
http://www.wollmann.de
Wollmann & Partner GbR
Meinekestr. 22 10719 Berlin


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Jana Henning
31.01.2013 | Jana Henning
Moderne Fassadengestaltung
Weitere Artikel in dieser Kategorie
26.04.2024 | HELP-Akademie- die zertifizierte Bildungseinrichtung
Der Sachkundelehrgang für Berufsbetreuer
25.04.2024 | Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht / Kritische Pankower Kleingärtner
Zum Pankower Kleingarten-Skandal: Das Ministerium für Staatssicherheit bringt sich in Erinnerung.
23.04.2024 | Annette Dobesch - Agentur für Content und Design
Europas verdrängter Krieg lehrt Verantwortung für Frieden
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 66
PM gesamt: 409.117
PM aufgerufen: 69.392.403