Pressemitteilung von Fabian Sachse

Arbeitsrecht Offenbach - Kanzlei Sachse - Ihr Anwalt in Offenbach informiert


Politik, Recht & Gesellschaft

Das Arbeitsrecht besteht aus einer hohen Zahl von Einzelgesetzen und Tarifregelungen, wobei die Gesetze und Normen sich in einer immer währenden Entwicklung befinden. Eine erfolgreiches Mandat setzt entsprechend voraus, dass der Anwalt diese Entwicklung kennt und ständig beobachtet. Daher bildet sich die Kanzlei Sachse, als Ihr spezialisierter und zertifizierter Anwalt in Offenbach (http://www.kanzlei-sachse.de) entsprechend fort.

Da aber die Anwendung und Auslegung der Rechtsnormen im Arbeitsrecht durch die Gerichte erfolgt, ist es für jeden Rechtsanwalt unerlässlich, die neuen Rechtsprechung permanent zu verfolgen. Nur so ist es für Ihren Anwalt in Offenbach, die Kanzlei Sachse möglich, das Mandat erfolgreich zu bestreiten. Nachfolgend informiert die Kanzlei Sachse, im Rahmen der kontinuierlichen Publikationen, über neue Rechtsprechungen im Arbeitsrecht.

Arbeitsrecht Offenbach (http://www.kanzlei-sachse.de) - Arbeitsrecht Bundesweit - Kanzlei Sachse

Vorfall:

Frau Y bewirbt sich als Mitarbeiterin beim Unternehmen X. Im Laufe des Bewerbungsgespräch wird Y mitgeteilt, sie komme wegen ihres Alters als neue Mitarbeiterin nicht in Betracht. Allerdings ist Frau Y für die ausgeschriebene Stelle mit ihrem Alter aber unstreitig geeignet.

Daraufhin verlangt Frau X eine Entschädigung. Das zuständige Landesarbeitsgericht spricht ihr in 1ter Instanz EUR 1.500,00 Entschädigung zu.

Rechtsgrund

Das BAG bestätigt nun diese Entscheidung. Gemäß § 15 II AGG besteht in der Tat ein Entschädigungsanspruch, weil eine Diskriminierung wegen Alters nach § 7 I i.V.m. § 1 AGG begangen wurde. Die Prüfung der entsprechenden Eignung einer Person erfolgt nach der im
Arbeitsleben vorherrschenden Verkehrsauffassung.

Hierbei kann der Verstoß nicht durch die spätere Einstellung beseitigt werden.

Allerdings wirkt sich eine nachträgliche Einstellung auf die Höhe der
Entschädigungssumme aus.
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